Hallo Liste!
* Konrad Neitzel
[02-03-03 13:41]: Thorsten Haude
schrieb: Wenn jemand mich etwas fragt und ich mit den Worten antworte: "Folgendes Skript löst Dein Problem:", dann wird mein Gesprächspartner davon ausgehen können, daß ich ihm die Nutzung des folgenden Skripte gestatte. Wieso denn das? Du hast nirgends eine Einverständniserklärung gegeben. Aber durch meine offene Wohnungstür darfst Du gehen, ja?
Gut. Also darf hier niemand Deine Skripte verwenden, wenn Du diese in diese Liste postest. Dies ist damit Deine Rechtsauffassung.
Ich sage ja nicht,dass eine Veröffentlichung im Internet sofort eine Nutzungserlaubnis mit sich führt oder so. Nicht? Worüber tauschen wir dann hier Gerüchte aus?
Gerüchte? Die sinnvollen Hinweise kamen nicht von Dir. Bisher steht nur fest dass wir beide unterschiedliche Rechtsauffassungen haben bzw. haben können (da ja noch nicht einmal sicher gestellt ist, dass wir nicht aneinander vorbei reden!).
Es gilt hier sehr wohl den genauen Fall zu betrachten. Aber wenn ein Autor sein Programm irgendwo zum Download bereit stellt, ohne auf irgend eine Lizenz einzugehen, dann werde ich erst einmal davon ausgehen können, dass dieser mir die Nutzung erlaubt. Da waren wir schon.
Dann geh auf zwei Konkrete Fälle ein: 1) Webseite: Folgende Scripte habe ich für mich geschrieben und ich finde diese sehr nützlich: - Scripte zum download -> Nichts von einem Nutzungsrecht! 2) Du hast ein problem ich schreibe Dir: Folgendes Script kann deine Probleme lösen: <script> --> Ebenfalls nichts von einer Nutzungs-abtretung oder was auch immer. Vielleicht erwarte ich ja, dass Du Dich da dann erst einmal mit mir in Verbindung setzt, gegen welches Geld ich bereit bin, dir die Nutzung zu erlauben???
Einfachstes Beispiel aus der Praxis: Eine Seite mit Scripten und kleinen Tools im Internet. Habe ich, da steht aber auch, daß die Tools GPLt sind.
Man angenommen, dieser Hinweis würde fehlen! Was dann? Nimm nur den einfachen kerl, der nicht an sowas denkt!
Wir sind uns auf jeden Fall einig in dem Punkt, dass man dem eigentlichen Autor durchaus eine Intention unterstellen kann und man demnach entsprechen handeln kann. Ja, wenn Du das so schwammig fomulierst, wirst Du Schwierigkeiten haben, jemanden zu finden, der nicht zustimmt. Dann formuliere Du doch endlich einmal präziser! Wenn Dir das zu schwammig ist, dann fang doch einmal an, präziser zu werden!
Mit den besten Grüßen, Konrad Neitzel -- SoftMediaTec GmbH Tel: 0172 / 689 31 45 Fax: 069 / 90 50 99 53