Am Montag, 12. November 2001 12:19 schrieb Thorsten Haude:
Moin,
* Thorsten Körner
[01-11-12 11:40]: Am Montag, 12. November 2001 11:28 schrieb Thorsten Haude:
* Bernd Brodesser
[01-11-12 08:58]: Copyright ist amerikanisches Recht und nicht deutsches Recht. Hier unterscheidet sich amerikanisches Recht und deutsches deutlich.
Copyright gibt's auch im deutschen Recht, da hat es eben nur einen deutschen Namen: Urheberrecht.
Das ist falsch. Zur Zeit jedenfalls noch unterscheiden sich Copyright und Urheberrecht ganz deutlich voneinander, denn das Copyright an einer "Schöpfung" kann jederzeit von einem Inhaber auf einen anderen übergehen. Z.B. durch Verkauf etc. Das in Deutschland angwandte Urheberrecht ist nicht veräußerbar und liegt automatisch und ausschließlich beim Urheber (wer das jeweils ist, ist allerdings manchmal merkwürdig) . Man braucht es sich nicht extra irgendwo anzumelden. Das Copyright jedoch muß man deutlich für sich reklamieren.
Wie heißt das Recht, das ein Verleger an einem Buch hat und wie unterscheidet es sich vom Copyright?
Hallo thorsten Der Author des Buches ist der Urheber, hat das Urheberrecht an dem Buch und kann dieses auch nicht veräußern. Er kann aber Nutzungsrechte (Verwertungsrechte), also das Copyright an dem Buch jemanden anders (Verleger/Verlag z.B) ganz oder in Teilen überlassen. Es gibt ein paar spezielle Geschichten, wenn z.B. der Author zum Schreiben fest angestellt ist (Journalisten z.B.), dann kann es wohl manchmal sein, dass der Arbeitgeber als Urheber angesehen wird. Ein sehr aktuelles Beispiel ist die Frage, ob man Kunst kopieren darf. Ein Maler z.B., hat nach deutschem Recht ganz automatisch das Urheberrecht an seinem Werk. In den USA müsste er eigentlich unter jedes Werk extra "Copyright (C) 200x by Pacissu" schreiben, damit ihm keiner dieses Recht streitig machen kann. CU Thorsten -- Leibowitz's Rule: When hammering a nail, you will never hit your finger if you hold the hammer with both hands.