3 Mar
2002
3 Mar
'02
15:33
Hi, On 3 Mar 2002 at 16:22, Konrad Neitzel wrote:
Konstruieren wir einen kleinen Fall:
Du darfst grundsätzlich nicht. Wenn Du es tust, wird in einem eventuellen Prozeß höchstwahrscheinlich zu Deinen Gunsten entschieden, wenn Du glaubhaft machen kannst, daß Du in einer Notlage warst, und durch Rufen, Klopfen, etc. versucht hast den Besitzer zu finden. Es kann aber auch sein, daß der Richter Dich verurteilt. Wenn Deine Freundin schwer verletzt ist, und Du fährst mit überhöhter Geschwindigkeit ins Krankenhaus, mußt Du die Strafe trotzdem bezahlen! Tom