Thorsten Haude
* Konrad Neitzel
[02-03-03 06:58]: Da würde ein Jurist bestimmt sagen, dass es den Fall "keine Lizenz" gar nicht gibt, denn nur weil keine Lizenz angegeben wurde, gelten trotzdem gewisse Lizenzbestimmungen. Das stimmt so auch in Deutschland nicht. Das Rad, Feuer oder das Alphabet sind zB auch ohne Lizenz nutzbar.
Naja - wer hat das Alphabet denn erfunden / erstellt? Wenn Du aber ein neues Produkt erstellst und dieses an dritte weitergibst und irgendwie verbreitest, dann gelten da automatisch irgendwelche Gesetze. Da dürfen sich z.B. dann dritte (Juristen!) streiten, ob der Vorgang der Verbreitung nun war: - Eine Leihgabe - Eine Besitzübertragung - Eine Benutzungslizenz - was auch immer! Aber das sind dann Dinge, die mich nicht mehr interessieren. Ich habe einmal so eine scheiss Hausaufgabe eines Juristen mit abgetippt und daher weiss ich, dass mich sowas nicht interessiert!
Free Software = frei nutzbare Software. Also zumindest nutzbar ohne ERWERB einer (KOSTENPFLICHTIGEN) Lizenz (FÜR BELIEBIGE ZWECKE). Dies ist meines Erachtens die Bedeutung von "Free Software". Das sagt die GPL nicht aus, Du kannst durchaus Geld für Deine Software verlangen. Das macht zB. Sinn, wenn Du für einen Kunden arbeitest, der werder den Aufwand einer Vermarktung auf sich nehmen will, noch seinen Konkurrenten (mit ähnlichen Interessen soweit es Software angeht) die Software kostenlos geben wird. Argh - ja ich weiss: Ich hätte mich korrekter ausdrücken wollen. Aber immerhin habe ich jetzt einen Thread gestartet, in dem dann jetzt auch alle Feinheiten nach und nach betont werden :)
Bei meiner Aussage bleibe ich dennoch, denn Du verkaufst dann keine Lizenz für Linux sondern Du verkaufst Deinen Service! SuSE verlangt so keine Lizenz pro installiertem Linux Kernel sondern lediglich Geld für - zusammenstellen der CDs - Handbücher - Installationssupport - ... Mit den besten Grüßen, Konrad Neitzel -- SoftMediaTec GmbH Tel: 0172 / 689 31 45 Fax: 069 / 90 50 99 53