8 Mar
2002
8 Mar
'02
20:20
On Fri, 8 Mar 2002 20:59:00 +0100
"Thomas Michael Wanka"
Hi,
das mit dem Fotographen vereinbarst) hast Du recht. Bei Angestellten geht in bestimmten Fällen das Urheberrecht (bzw. die damit verbundenen Verwertungsrechte) an den Dienstgeber
Das ist so nicht richtig. Zumindest in Deutschland, woanders mag das anders sein, ist das Urheberrecht _nicht_ übertragbar. Das Urheberrecht hat immer der Urheber. Anders sieht es mit dem Verwertungsrecht aus, das man je nach Laune (und Kontostand) abgeben kann. Gruß Dieter