Moin,
* Bernhard Walle
On Sun, 03 Mar 2002 at 14:01 (+0100), Thorsten Haude wrote:
* Konrad Neitzel
[02-03-03 12:35]: Wenn Du Deine Wohnungstür offen lässt, dann darf ich eintreten - auch ohne Erlaubnis von Dir. Die geöffnete Wohnungstür reicht als stillschweigende Einverständniserklärung aus. Ist da so? Ich würde das eher als Versehen betrachten und Dich wegen Hausfriedensbruchs anzeigen. D. h. er muss widerrechtlich eindringen. Stimmt. Diese Erkenntnis hilft uns aber nicht weiter.
Wäre mal interessant, was Juristen dazu sagen. Neee! Laß uns bloß unsere Ansichten nicht durch Sachkenntnis stören!
Wenn jemand mich etwas fragt und ich mit den Worten antworte: "Folgendes Skript löst Dein Problem:", dann wird mein Gesprächspartner davon ausgehen können, daß ich ihm die Nutzung des folgenden Skripte gestatte. Eben. Und ein Programm stellt man ja auch nicht einfach so zum Download sondern schreibt ein paar Sätze wie z. B.:
Folgende Programme habe ich in meiner Freizeit geschrieben. Sie lösen dieses und jenes Problem. Ihr könnt sie gerne verwenden aber auf eigene Gefahr.
[*] irgendwas.tar.gz
dazuschreibe, dann beinhaltet dies ja schon die Grundlage. Klar, sobald ich mich der Öffentlichkeit gegenüber äußere, wird klar, daß ich es *veröffentlichen* will. (Was aber immer noch nichts über die Lizenz sagt.)
Thorsten -- You're not supposed to be so blind with patriotism that you can't face reality. Wrong is wrong, no matter who does it or who says it. - Malcolm X