Am Freitag, 8. Juni 2001 01:08 schrieb Bernd Schwab:
ABER: Das Verbreiten von emails durch benutzen einer fremden email-Identitaet ist meines Erachtens nach eindeutiger Missbrauch!!! Denn es soll eindeutig den eigentlichen Urheber der Nachricht verschleiern und suggerieren, der eigentliche 'Eigentuemer' der email-Adresse haette die Mail verfasst.
Wisst ihr was es bedeutet, ein Schriftstueck zu verfassen - mit einem bestimmten Inhalt, egal jetzt welcher - und das mit ner fremden Unterschrift zu versehen? OHNE das der 'Eigentuemer der Unterschrift' etwas davon weis?
-> sowas nennt man im 'normalen Leben' Urkundenfaelschung!!! .... und das ist strafbar!!!
na das seh ich aber nicht so. Es ist nicht immer gleich alles strafbar, was nicht ok ist. Gott sei dank!! Leider wird in letzter zeit immer viel zu oft nach Strafe geschrien, auch hier habe ich das schon oft gelesen. Urkundenfälschung liegt nur dann vor (mal abgesehen davon, daß die E-Mail keine Urkunde ist), wenn es zur "Täuschung im Rechtsverkehr" dienen soll. janning -- http://www.kicktipp.de