Thorsten Haude
Na - eine Grundlage muss das schon haben. ich binf rei z utuen und zu lassen, was ich will. Ich werde durch Gesetze eingeschränkt und nicht durch dein Gefühl oder Deine Meinung. Ach so. Ja, ich bin schon davon ausgegangen, daß Die die Existenz des Urheberrechtschutzes bekannt ist. Danach darf zunächst mal nur ich bestimmen, was mit meinen Werken passiert. Wenn Du also meine Werke nutzen willst, recht es nicht, daß Du Zugang zu ihnen hast.
Ja - Du darfst bestimmen, was mit Deinen Werken passiert. Und wenn Du diese z.B. veröffentlichst, dann dürfen andere darauf zugreifen!
Wenn Du Deine Wohnungstür offen lässt, dann darf ich eintreten - auch ohne Erlaubnis von Dir. Die geöffnete Wohnungstür reicht als stillschweigende Einverständniserklärung aus. Ist da so? Ich würde das eher als Versehen betrachten und Dich wegen Hausfriedensbruchs anzeigen.
Kannst Du gerne versuchen. Solange wie ich mich korrekt verhalte ist der Tatbestand des Hausfriedensbruchs nicht erfüllt.
Ich denke, dass Juristen dies im Falle einer Software ähnlich sehen. Wenn Du diese frei verteilst (ins Internet stellst), dann ist dies eine stillschweigende Einverständniserklärung. Ich kann sehr gute Gründe dafür haben, etwas ins Internet zu stellen, ohne daß jemand anders daran teilhaben soll. Es kann sich zum Beispiel um ein Tool handeln, daß ich bei verschiedenen Kunden einsetzen will.
Ist ja richtig. Dann solltest Du entweder den Zugang begrenzen und / oder entsprechende Vermerke mit hinzunehmen!
Wenn jemand mich etwas fragt und ich mit den Worten antworte: "Folgendes Skript löst Dein Problem:", dann wird mein Gesprächspartner davon ausgehen können, daß ich ihm die Nutzung des folgenden Skripte gestatte.
Wieso denn das? Du hast nirgends eine Einverständniserklärung gegeben. Wenn Du also offen etwas ins Netz stellst, dann kann ich auch davon ausgehen, dass die Nutzung gestattet ist. Sonst würdest Du es ja nicht offen ins Netz stellen! Ich sage ja nicht,dass eine Veröffentlichung im Internet sofort eine Nutzungserlaubnis mit sich führt oder so. Es gilt hier sehr wohl den genauen Fall zu betrachten. Aber wenn ein Autor sein Programm irgendwo zum Download bereit stellt, ohne auf irgend eine Lizenz einzugehen, dann werde ich erst einmal davon ausgehen können, dass dieser mir die Nutzung erlaubt. Einfachstes Beispiel aus der Praxis: Eine Seite mit Scripten und kleinen Tools im Internet. Wir sind uns auf jeden Fall einig in dem Punkt, dass man dem eigentlichen Autor durchaus eine Intention unterstellen kann und man demnach entsprechen handeln kann. Was wem wann und wo zu unterstellen ist, kann natürlich erst im konkreten Fall geklärt werden. (Ebenso die Sache mit der Wohnungstüre!) Mit den besten Grüßen, Konrad Neitzel -- SoftMediaTec GmbH Tel: 0172 / 689 31 45 Fax: 069 / 90 50 99 53