Hallo Liste!
"Thomas Michael Wanka"
On 3 Mar 2002 at 14:41, Konrad Neitzel wrote:
Einfachstes Beispiel aus der Praxis: Eine Seite mit Scripten und kleinen Tools im Internet.
was wenn er nichteinmal Rechte an den Tolls hat? Deiner Rechtsauffassung nach würde jeder der Warez saugt auch Nutzungsrechte (und auch andere Rechte?) an den Programmen erhalten.
Ich gehe von dem Fall aus, dass der Autor einer Software, der alle Rechte hält, diese ins Netz stellt.
Bedenke: Wenn ich Win2K fälsche (mit Handbüchern, CDs etc.) und Du hast von mir sogar eine Rechnung etc., darfst Du die Software trotzdem nicht benutzen! Wenn man Dir draufkommt wirst Du zwar nicht bestraft (wenn Du gutgläubig gekauft hast - also annehmen mußtest, daß das Originalsoftware war), aber Du mußt die Software löschen und neu kaufen!
Das ist richtig. Ist mit jedem "Diebesgut" so: Die Ware wird sichergestellt und ist weg. Ersatzlos. Mit den bestem Grüßen, Konrad Neitzel -- SoftMediaTec GmbH Tel: 0172 / 689 31 45 Fax: 069 / 90 50 99 53