Am Montag, 4. März 2002 14:39 schrieb Thomas Michael Wanka:
Primärer Verwendungszweck eines Bildes: Betrachten, damit erfüllt.
diese Dinge stehen aber in unmittelbarem Zusamenhang mit dem Zweck. Du darfst das Bild aber weder für Deine Homepage verwenden, Poster machen oder sonstetwas!
Das ich das Ding nicht veröffentlichen, oder gar kommerziell verwerten darf, ist mir klar, wenns nicht explizit dabeisteht.
Dazu mußt de extra mit dem Fotografen vereinbaren, welche Rechte Du haben willst, ansonsten hast Du nur das recht dieses eine Foto zu nutzen, Vervielfältigungen sind nicht gestattet.
Soll heißen, wenn ich mit dem letzten Passfotos in den nächsten Laden gehe und mir noch ein paar davon anfertigen lassen will, ist das streng genommen illegal? Die Gesetztespasage würd ich gern mal sehen, das ist ja pervers.
Der primäre Verwendungszweck eines Programmes ist ja wohl, es auszuführen, oder etwa nicht. Genaugenommen kann man mit einem Binary only Programm nichts anderes anstellen. Was bitte sonst soll der Anbieter also bezwecken als dass ich es runterlade und ausführe.
Verwendungszweck und Nutzung sind nicht das selbe.
Ich glaub ich bin falsch im Land ...
Um es auszuprobieren muß ich es auch ausführen oder etwa nicht? Also muß ich es ausführen.
Und nach dem Ausprobieren darfst Du es nicht weiter verwenden wenn der Urheber das nicht will!
Und woher weiß ich dass er das nicht will. Es ist doch praxisfern zu glauben, jemand stellt ein Programm ins Internet, ohne den geringsten Hinweis und erwartet dann irgendwas von Leuten, die er nicht mal kennt. Ich kann mir nicht vorstellen, was ein solches (nicht) Nutzungsrecht für einen Sinn haben sollte.
nicht eindeutig klar ist, was der Urheber möchte, hast Du zu fragen, nicht einfach zu nehmen.
Das halte ich für in der Praxis nicht durchführbar.
Sieh die Verwendung durch Dich als Deine Unterschrift auf einem Blankovertrag mit dem Urheber an.
Nur gut, dass ich sowas nicht im Einsatz habe, ich halt es trotzdem für verrückt. Irgendwie kann ich mir das ehrlich nicht vorstellen, dass die ganzen Verbraucherschützer sowas hinnehmen.
Die Firma verkauft das Zeug, und es gibt keinen Hinweis, das CA irgendetwas kostenlos abgibt, die würden sogar Geld verlangen wenn Du sie fragst wie spät es ist.
Dann werden die ja wohl auch ein Lizenzfile dabei haben, oder etwa nicht?
Deine rechtlichen Ansichten sind toll! In meinem /pub Verzeichnis ist das Antivirenprogramm von Kaspersky Labs, das sollte ja jetzt Deiner Meinung nach Freeware sein, richtig?
Wenn kein Hinweis dabei ist, hast Du als Anbieter Mist gebaut. Ausserdem kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass eine Kommerzielle Software keinen Hinweis enthält.
Dir sollte klar sein, daß ohne eine Nutzungsvereinbarung Du diese Software nicht einsetzen darfst. Du gehst doch keine
Woher soll ich das wissen, solange kein Hinweis vorhanden ist?
Nutzungsvereinbarungen ein, die Du nicht auch einzuhalten gewillt bist, richtig?
Richtig.
Wenn die also 100.000,-- EUR von Dir wollen bezahlst Du, oder?
Ich weiß nicht, wo Du das alles her hast und was Dich zu all den Aussagen qualifiziert, aber im allgemeinen sind doch solche Gesetze immer im Interesse des Verbrauchers geregelt (z.B. AGB), ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die von Dir geschilderten Regeln Gesetz sind. -- Machs gut | http://www.iiv.de/schwinde/buerger/tremmel/ Manfred | http://www.knightsoft-net.de