Am Die, 2002-07-23 um 17.51 schrieb jochen issing:
Am Dienstag, 23. Juli 2002 11:07 schrieb Ralf Corsepius:
Am Die, 2002-07-23 um 09.18 schrieb jochen issing:
Am Sonntag, 21. Juli 2002 21:34 schrieb Bernhard Walle: [...] Was ist daran positiv? Bei Qt hast Du die Wahl zwischen GPL und QPL.
und kommerziell!
Verwendest Du die GPL'ed Version, fällt dein Programm automatisch unter die GPL und Du musst Dich mit den generellen Problemen der GPL auseinandersetzen. D.h. z.B.m Verwendest Du zusätzlich noch Teile, die unter nicht GPL-kompatiblen Lizenzen stehen (z.B. Libs aus anderen Quellen), kannst Du Dein Programm weder verkaufen noch verteilen.
verkaufen: da musst du sowieso qt kaufen. Wie willst Du eigentlich GPL-Code verkaufen? Garnicht. Aber mit LGPL geht es (teilweise).
Ich dachte da kann man nur Distributionskosten veranschlagen? Und den Quellcode musst Du dann auch mit ausliefern... Bei der GPL ja.
[...]
Wenn Du nun reine OpenSource schreibst, wäre gegen die GPL einzuwenden. Wenn Du reine $$$$-Ware schreibst, würde sich die QPL-Variante anbieten. Wenn Du nicht vorhast, Deine SW zu verteilen, spielt das alles keine Rolle und Du kannst mischen, was Dir beliebt.
$$$ -> Qt-Lizenz kaufen! Dann kannst Du sie auch "verteilen". Mit verteilen meinte ich hier "zur Nutzung überlassen", ob nun gegen €/$/Pizza oder auch umsonst, im Vergleich zu "In-Haus-Nutzung".
[...]
Beispiele: 1. Auftragsentwicklung eines GUI um eine Closed-Source $$$-Bibliothek für RH, SuSE, Solaris, IRIX und WIN32. Zusätzliche Lizenzgebühren dürfen keine anfallen, der Source-Code kann und wird auf absehbare Zeit nicht freigegeben werden, da er einen in USA patentierten Algorithmus beinhaltet.
Das schliesst aber automatisch qt aus: Wenn $$$, dann auch qt kaufen und dann kannst Du machen, was Du willst. Das ist eher eine Frage des Geldes. Mit Gtk2 geht es, mit Motif geht es (ausser für Win) ebenfalls.
Zur Klarstellung: Ich will hier niemanden davon abhalten Qt/KDE zu verwenden, es geht mir nur darum, dass sich die ursprüngliche Frage "gtk vs. qt" nicht allgemeingültig beantworten lässt.
3. Schon das Schreiben eines Widget kann ein "abgeleitetes Werk" darstellen. Gerade in C++-Code wird die Copyright-Situation dann schwierig.
Das fällt unter die Benutzung der Lib: Ein weit verbreiteter Irrtum, hier unterscheiden sich C und C++ erheblich, vgl. z.B.
http://gcc.gnu.org/onlinedocs/libstdc++/17_intro/license.html Teile der libstdc++-v2 (gcc < 3.0) tragen die "Special exception" nicht!
[...]
Aber mir Bugs in Paketen, die unter Dual-Licensing stehen, kämpfe ich nahezu tagtäglich. Die negativen Erfahrungen, die mit den Reaktionen der zugehörenden Firmen gemacht habe, sind mir Grund genug, Dual-Licensing generell zu vermeiden.
Habe keine schlechten Erfahrungen mit Trolltech gemacht. <*g*> Du weisst, warum ich meine Beiträge zu SoGtk eingestellt habe? *g*>
Ralf