* Am Don, 26 Jun 2003 schrieb Hans-Robert Wagner:
Am Donnerstag, 26. Juni 2003 19:09 schrieb Christoph Maurer:
Ich habe noch keinen Chef kennengelernt, der seine Post nicht vorsortieren lässt und ich möchte gerne wissen, wo gesetzlich geregelt sein soll, dass man einen Brief nicht zur Bearbeitung weitergeben darf. Du könntest ja durch eine simple Massenmail jeden Menschen in einer Führungsposition in den Wahnsinn treiben...er muss ja alle persönlich lesen.
Lese bitte das Urprungsposting. Datenschutz _ist_ gesetzlich geregelt.
Das habe ich getan, ich habe auch direkt darauf geantwortet.
Es ist etwas ganz anderes, das grade diese Gesetze oft gebeugt oder gar gebrochen werden.
Okay. Aber ist es illegal, wenn ich als Boss eines Unternehmens einen Brief, der an Unternehmen Herrn A. Boss gerichtet ist, meiner Sekretärin zur Bearbeitung übergebe? Und eine Mail an boss@unternehmen.de ist doch letztlich nichts anderes.
... Wenn mich meine Mitarbeiter (um die geht es in dieser Diskussion!) mit Massenmail zubomben, habe ich definitiv etwas falsch gemacht.
Ja, aber ob das Mitarbeiter sind oder nicht ist vollkommen irrelevant bei der Beurteilung der Frage, ob meine Sekretärin meine Post bearbeiten darf. Gruß Christoph -- Christoph Maurer - Tux#194235 - christoph-maurer@gmx.de