On 12-Nov-2001 Thorsten Haude wrote:
Wie heißt das Recht, das ein Verleger an einem Buch hat und wie
Der Urheber erwirbt ein Nutzungs- oder Verwertungsrecht, wobei seine Rechte vertraglich festgelegt werden. Die Verwertungsrechte koennen zwar sehr weitgehend sein, ein Verzicht auf die Urheberschaft ist jedoch unzulaessig. Entsprechende Vertragsklauseln waeren also unwirksam. Selbst wenn MS wollte, das Urheberrecht ist bindend. MS duerfte allerdings auf eine Verguetung verzichten. Davon habe ich bisher aber nichts gehoert.
unterscheidet es sich vom Copyright?
Das amerikanische Copyright darf man komplett veraeussern. Und das
Copyright muss ausdruecklich in Anspruch genommen werden, z.B. durch
eine entsprechende Kennzeichnung von Webseiten oder Software.
Nach dem deutschen Urheberrecht ist eine Kennzeichnung ueberfluessig.
Auch wenn z.B. eine Website oder eine Software keinen
Urheberrechtsvermerk enthaelt, ist sie urheberrechtlich geschuetzt.
Ansonsten hat das aber sehr wenig mit Linux zu tun.
Beste Gruesse,
Heinz.
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E-Mail: Heinz W. Pahlke