"Thomas Michael Wanka"
falls es hilft: das österreichische Urheberrecht erklärt für Software Änderungen, die zur sinngemäßten Nutzung und "Interoperabilität mit anderen Programmen" (darunter verstehe ich persönlich z.B. Portierungen von Win nach Linux), als ausdrücklich erlaubt, und für diese besonderen Zwecke auch das reverse Engineering(!) als ausdrücklich gestattet. (Siehe dazu die §§ 40a ff., besonders 40d und 40e unter "http://www.richtervereinigung.at/gesetze/urhg2a.htm#§ 40d.")
Das ist recht weitgehend, aber gefällt mir.
Wichtig(!): Wenn Du ein Programm aus dem Internet lädst, ohne daß dabei eine Lizenzvereinbarung etwas gestattet (oder eine Lizenzvereinbarung dabei ist), ist davon auszugehen, daß nichts(!) gestattet ist, also nichteinmal die Nutzung!
Hmmm - das ist wirklich interessant. Denn hier bin ich immer davon ausgegangen, dass hier mit der Veröffentlichung im Internet auch durchaus eine gewisse Intention verbunden ist. Die Webseite ist auf jeden Fall sehr interessant! Vielen Dank für den Link! Mit den besten Grüßen, Konrad Neitzel -- SoftMediaTec GmbH Tel: 0172 / 689 31 45 Fax: 069 / 90 50 99 53