Thomas Michael Wanka schrieb am Mon, 4 Mar 2002 10:18:17 +0100: Open source / Free Software
Hi,
On 3 Mar 2002 at 22:41, Bernd Brodesser wrote:
Äh, die Produkthaftung ist in Deutschland so geregelt, daß man für sein Produkt haften muß, nur man darf es in einem Vertrag auch ausschließen.
bist Du sicher, daß dem so ist? In Österreich ist es verboten soetwas auszuschließen, und ich dachte die BRD wäre in den Rechtsnormen ähnlich, immerhin sind die sonstigen Regelungen in der BRD vorzüglich (Haftung für Schäden durch schlechte Dokumentatione etc.).
Tom
Das ist richtig. Auch in Dt. kann die Produthaftung nicht über ein bestimmtes Maß hinaus eingeschränkt werden. Allerdings ist die entscheidende Frage, was das Produkt und mithin Gegenstand des Kaufvertrages ist: bei Suse z.B. ist es die Leistung, die Software für Dich zusammenzustellen und die CDs zu brennen, Produkt im Sinne eines Kaufvertrages ist ansonsten allenfalls YAST u.ä. tools, außerdem der eingeräumte Hotline-Service. Da muß man das Kleingedruckte ganz genau lesen! -- may the tux be with You! Joerg Thuemmler sysadmin@vordruckleitverlag.de Vordruck Leitverlag GmbH Berlin, ZNL Freiberg Halsbruecker Str. 31b, 09599 Freiberg, Germany Tel. +49 (0)3731/303121