* ratti schrieb am 20.Aug.2001:
From: "Bernd Brodesser"
Wenn es um eine einfache Beleidigung geht, so interessiert sich der Saatsanwalt nicht dafür. Du mußt selber Klage erheben und natürlich auch die Beweißführung machen. Aber es soll auch schon Volksverhetzung vorgekommen sein. Da liegt die Sache anders.
nö, da stimme ich dir nicht zu.
Ich habe behauptet, daß der Staatsanwalt für eine einfache Beleidigung nicht zuständig ist, wohl aber für Volksverhetzung. Wenn Du es nicht glaubst, man StGB.
Normalerweise sind es auch nicht rassistisch motivierte Attacken und dergleichen, die uns das Leben schwer machen, sondern "Erster"-Poster,
Frag mal ein Jude, oder Sintu, oder ...
Die Frage ist, ob Du mit einem Jörg "Ratti" Roßdeutscher leben kannst, oder nicht. Wenn ja, so wäre das imho die beste Möglichkeit.
Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Nein, ich denke nicht, denn das würde ja genau die formalen Anforderungen befriedigen, die ich nicht in Ordnung finde. Ein bisschen schwanger geht nicht, entweder lässt man Anonymisierung zu oder nicht. (Wobei diese Anonymisierung evtl. durch die Staatsgewalt aufdeckbar ist. Durch normale Mitleser i.d.R. nicht, mangels Zugriff auf Logs)
Also willst Du doch anonymisieren? Das lehen ich strikt ab.
Die Frage stellt sich nicht. Du bist schneller eine Gesellschaft bürgerlichen Recht, als es Dir lieb ist.
Die Frage stellt sich sehr wohl. Zunächst mal unterstellt der Gedanke, es geht um eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" ja einen juristischen Rahmen, der überhaupt nicht gegeben ist, wenn wir hier ausdiskutieren, was für einen Bezeichner wir über/neben "normalen" Mails stehen haben wollen. Zumal dieser Bezeichner bei einer evtl. strafrechtlichen Konsequenz kaum Relevanz hat, da er nicht verifiziert wurde und wohl nur ein Trottel bei "Aktionen" seinen echten Real angeben wird.
man BGB
Hand hoch, wer mal ein "nicht postzugelassenes Modem" hatte. Huch, mir fehlen ein paar Hände. :-)))
Tut mir leid, da kann ich keine Hand heben. Nicht weil ich nie was verbotenes mache, sondern weil ich bisher nur zwei Modems hatte, und habe, und die sind beide Postzugelassen. Um genau zu sein ist das eine Modem eine Modemkarte. Bernd