In der mündlichen Verhandlung hat das
Landgericht Muenchen I gestern am 12.6.2002
die Klage abgewiesen. Das Gericht würdigte die
Argumente der Klägerin, konnte aber
dennoch keine Verwechslungsgefahr zwischen
Obelix und MobiliX erkennen. Bei dem Wort
"MobiliX" würde der unbefangene Hörer eher an
"mobil" denken und nicht an die behäbige Figur des
Obelix. Auch eine Ausbeutung des guten Rufs von Obelix
schloss der Richter aus, da Mobilix seine
Informationen an ganz andere Verkehrskreise
als die Klägerin richte. Das schriftliche Urteil
wird am 17.7.2002 erwartet.
Im November 2001 hatte Werner Heuser, Betreiber
des Free Software Projektes
MobiliX - UniX and Mobile Devices (http://mobilix.org)
eine Klage der "Lés Editions Albert René"erhalten.
Der Verlag ist Inhaber der Markenrechte an "Obelix".
Mit der Klage sollte eine Löschung
der Marke "MobiliX" und eine Schadensersatzzahlung
erreicht werden.
Der Prozess hat bereits im Vorfeld in vielen
Newsgroups und Mailing-Listen zu heftigen Diskussionen geführt.
Der Fall hat eine grosse Bedeutung für die internationale
Freie Software Community, da es eine grosse Anzahl
von Projekten gibt, deren Name ebenfalls auf "iX" endet.
In vergleichbaren anderen Fällen haben aber
die Inhaber der Namensrechte eine gerichtliche
Auseinandersetzung vermieden, da sie mit grossen
finanziellen Risiken behaftet ist.
Der Prozess wurde von Unterstützern aus der
Linux-Community, von Vertretern der Fachpresse und interessierten
Rechtsanwälten (u.a. Guenter Freiherr von Gravenreuth) besucht.
Die Klagerwiderungen der
Anwaltskanzlei Jaschinski Biere Brexl (JBB)
(http://www.jbb.de) und die Dokumentation
des Rechtstreites ist online verfuegbar
(http://mobilix.org/de/mobilix_asterix.html).
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|=| Werner Heuser = Keplerstr. 11A = D-10589 Berlin = Germany
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