28 Aug
2005
28 Aug
'05
19:42
Am Sonntag, 28. August 2005 21:18 schrieb René Falk: [...]
In dem Fall kannst Du dich nur beim Absender beschweren, den ohne eine korrekte Angaben zur Codierung kann auch der beste Mail-Client nur raten. ...wobei du dann in etwa 99% der Fälle beim entsprechenden Absender ein "wovon zur hölle redet der überhaupt" ernten wirst.
bye, MH -- Die unaufgeforderte Zusendung einer Werbemail an Privatleute verstößt gegen §1 UWG und 823 I BGB (Beschluß des LG Berlin vom 2.8.1998 Az: 16 O 201/98). Jede kommerzielle Nutzung der übermittelten persönlichen Daten sowie deren Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt! gpg key fingerprint: 5F64 4C92 9B77 DE37 D184 C5F9 B013 44E7 27BD 763C