Michael Raab schrieb:
Gestern kam ein Beitrag im Fernseher, das die Musikindustrie sich selber ein Bein gestellt hat. Die haben einen Kopierschutz für CD's entwickelt, die auch auf den neusten CD-Playern nicht abspielbar sind. Die Musikhändler verweigern aber den Umtausch, sobald die Verpackung - also die Kunststofffolie - entfernt wurde.
Bei Software ist es ähnlich. Ist das SW-Packet entsiegelt, kann man dieses nicht mehr umtauschen. Auch die Aussage, das es auf dem heimischen Rechner nicht läuft, zählt nicht. Also muss man sich wohl oder übel mit dem Softwarehersteller auseinander setzen.
Also mal nicht gleich alle Begriffe durcheinander werfen. Man sollte wohl unterscheiden zwischen: -> Tauschen eines Produktes gegen ein gleiches Produkt (weil die CD-ROM fehlerhaft ist). -> Rueckgaengigmachung eines Kaufes (weil es einem nicht gefaellt) Beides sind sehr grosse Unterschiede bei der Handhabung. Der Vertrags- partner ist auf alle Faelle IMMER der Haendler und NICHT (z.B.) Microsoft. Das bedeutet, dass Ihr eigentlich Microsoft nicht direkt verklagen koennt, sondern nur euren Haendler vor Ort - von dem das Zeug gekauft worden ist. Es ist dann Aufgabe des Haendlers, sich beim Zwischenhaendler schadlos zu halten und irgendwann kommt dann die Kette bei Microsoft an. Diese neuen Garantiegesetze sind dermaszen problematisch z.Z., dass kaum jemand sagen kann, wie das in der Praxis geregelt werden soll. Wenn eine Software nicht funktioniert, dann braucht es auch nicht immer Microsofts Schuld sein. Wenn die Software auf einem reinen Windows'95-Rechner funktioniert (neue Installation ohne Zusaetze) - dann wird der Kunde wohl eher Pech haben. Ich habe bei der Firma Xerox einen vertraglichen Zusatz gesehen, der mich sehr erstaunt machte: die garantieren die Funktionsfähigeit ihrer Software aufgrund der Vielfalt von Windows-Installationen nur auf von Ihnen selbst installierten Windows-Rechnern !!!!! Marten