Hallo, Martin
From: Martin Schmitz [mailto:martin-schmitz@web.de]
"Christian Herzyk"
writes:
Also erstens spricht man jetzt von Mängelansprüchen. Diese hast Du nach wie vor gegenüber dem Händler also nicht direkt gegen MS oder SuSE (außer Du kaufst direkt bei denen). Wie MS sich jetzt gegenüberIrrtum. Bis zum 31.12. hattest Du ein halbes Jahr Gewährleistungsanspruch dem Händler gegenüber. Dies ist seit dem 1.1. ersatzlos entfallen. Dafür hast Du jetzt 2 Jahre _Garantie_ - vom Hersteller.
Das ist definitiv falsch. Den einzigen gesetzlichen Anspruch den Du hast ist der Anspruch auf Mängelbeseitigung (ehemals Gewährleistung) gegenüber dem Händler. Letztlich läßt sich dieser Anspruch auf den Hersteller zurückverfolgen, denn der Händler hat die gleichen Ansprüche wieder an seinen Verkäufer (z.B. Distributor) usw. aber Dein Ansprechpartner ist Dein Händler. Gilt übrigens auch bei gebrauchten Sachen. Garantieleistungen des Herstellers sind grundsätzlich freiwillig. Ein guter Hersteller, der auf Kunden- und Partnerzufriedenheit wert legt wird aber zumindest in Bereichen in denen Privatpersonen die Endkunden sind entsprechende Garantien abgeben. Gruß Christian