Heiner Lamprecht schrieb am Mon, 4 Mar 2002 19:49:31 +0100: Open source / Free Software
On Monday, 4. March 2002 18:59, Ralf Corsepius wrote:
Am Mon, 2002-03-04 um 18.31 schrieb Thomas Michael Wanka:
Hi,
On 4 Mar 2002 at 16:04, Bernhard Walle wrote:
Und was ist mit Automatenfotos?
schwer zu sagen. Es ist aber anzunehmen, das der Betreiber des Automaten als Urheber anzunhemen ist.
Sicherlich nicht - Damit das Urheberrecht überhaupt greift, muss eine "kreative Handlung von gewissem Umfang" vorliegen (Den genauen Wortlaut kenne ich leider nicht.). Ich glaube kaum, dass ein Foto-Automat zu Kreativität fähig ist.
Abgesehen davon, dass ich diesen Thread mittlerweile für völlig OT halte: Auch der Photograph leistet keinerlei kreative Arbeit bei einem Passphoto. Insofern kann es sich IMHO um keine schützenswerte Arbeit handeln.
Ausserdem geht es, im Bezug auf das Veröffentlichen im Netz, nicht nur um Urheberrechte, sondern in erster Linie um die Verwertungsrechte. Auch wenn ich kein Jurist bin, gehe ich davon aus, dass mit dem Erwerb des Passphotos _sämtliche_ Verwertungsrechte an mich übergehen. Andersherum würde es nämlich bedeuten, dass auch der Photograph noch Verwertungsrechte an den Photos hat. Und damit könnte ich nun gar nicht einverstanden sein ....
Heiner
IMHO ist es so, daß ich kein Paßphoto kaufe, sondern jemanden beauftrage, mir eins zu machen. IMHO ist das ein Dienstvetrag (Werkvertrag), und ich bezahle eine Leistung. IMHO habe ich dann automatisch alle Rechte am in meinem Auftrag erstellten Werk. Das ist mit Software, die ich für unsere Fa. schreibe genauso. Was anderes könnte nur gelten, wenn ich den Fotografen gegangen wäre und ihn mit einer möglichst guten Abbildung von mir beauftragt hätte und er hätte dabei das Fotografieren erfunden... da könnte man einen juristischen Megathread draus machen ... ;-) -- may the tux be with You! Joerg Thuemmler sysadmin@vordruckleitverlag.de Vordruck Leitverlag GmbH Berlin, ZNL Freiberg Halsbruecker Str. 31b, 09599 Freiberg, Germany Tel. +49 (0)3731/303121