Am Sonntag, 3. März 2002 16:30 schrieb Thorsten Haude:
* Konrad Neitzel
[02-03-03 15:00]:
1) Webseite:
Folgende Scripte habe ich für mich geschrieben und ich finde diese sehr nützlich: - Scripte zum download
-> Nichts von einem Nutzungsrecht!
Kein Nutzungsrecht ohne Erlaubnis. Zugriff bedeutet nicht, daß Du Eigentümer wirst.
Damit dürften aber mindestens 50 % der im Internet stehende Software nicht benutzt werden. Die meisten Windows-Programme, die als *.exe daherkommen (Installationsprogramm) haben doch keine Lizenzbedingungen auf der Webseite, die kriegst Du zu sehen, sobald Du das Installations- programm startest, was aber nach Deiner Rechtsauffassung gar nicht erlaubt ist. Ich bin ja kein Rechtsexperte, aber wenn jemand auf einer öffentlich zugänglichen Webseite einen Link auf ein Programm zum download setzt, ist das für mich wie wenn jemand in der Haustür steht und zu mir sagt "Komm rein". Ein Programm ist zur Ausführung da, was soll man sonst damit machen, wer es zum Download bereitstellt, muß davon ausgehen, dass derjenige, der es runterlädt auch ausführt, genau so wie man bei einem Link auf eine Jpeg Datei davon ausgehen muß, dass jemand sie im Browser oder einem Bildbetrachter ansieht. -- Machs gut | http://www.iiv.de/schwinde/buerger/tremmel/ Manfred | http://www.knightsoft-net.de