Am Son, 2002-03-03 um 10.40 schrieb Konrad Neitzel:
Hallo Liste!
Bernhard Walle
schrieb: Erstmal danke für die Verbesserungen / Erweiterungen.
On Sat, 02 Mar 2002 at 16:22 (+0200), Konrad Neitzel wrote:
(Ich selbst mag diese Lizenz nicht, dann ich bin eine Art zwitter: Auf der einen Seite will ich Geld verdienen und auf der anderen Seite schreibe ich etwas in meinem Hobby. Wenn ich in meinem Hobby etwas schreibe, welches unter der GPL steht, dann müsste ich - wenn ich es (teilweise) für etwas kommerziellen nutzen will, dieses wieder unter GPL stellen, was mein Kunde ja absolut nicht will!)
Käse. Wenn der Quellcode von *Dir* ist, dann besitzt Du das Copyright, d. h. Du bist der (geistige) Eigentümer des Quellcodes. GPL heißt nicht, das Copyright an die FSF abzutreten, wie es bei vielen Systemprogrammen geschehen ist und wie es bei Anwendungsprogrammen sehr selten vorkommt. Nach deutschem Recht ist es gar nicht möglich, das Copyright abzutreten, selbst wenn Du willst.
Ja - solange Du der einzige bist, der daran arbeitet. Aber was, wenn Dritte Patches senden? Wer will da was wie auseinander dividieren? Dann musst Du als Urheberrechtinhaber es auseinander dividieren, d.h. Dir die explizite Erlaubnis einholen, den von Dritten beigetragenen Code auch "non-free" nutzen zu dürfen.
Es ist also schnell so, dass Du nicht der einzige bist, der das Copyright hält! Genau. Und genau das ist ein Punkt warum es in USA die "Copyrightassignments" gibt.
In D sind diese Copyright-Assignments (Urheberrechtsabtretung) generell nicht möglich, könnten aber als "Allgeine Einverständniserklärung zur allgemeinen Nutzungsüberlassung" gewertet werden.
gutes Beispiel) machen. Aufpassen musst Du nur bei Patches von fremden Programmierern, jeder muss explizit damit einverstanden sein, dass seine Änderungen auch in kommerziellen, von Dir verkauften Programmen einfließen. Aber das habe ich bisher bei von privater Seite angestossenen Projekten z.B. noch nicht gesehen ... Doch, das gibt es und ist z.B. in USA gängige Praxis - Ein weiterer Grund für die dort üblichen Copyrightassignments.
Dort verlangen praktisch alle Project (u.a. die FSF und Redhat) jedem der einen "substanziellen Beitrag" zu einem Projekt leistet [0], ein Copyrightassignment. Darin wird üblicherweise eine Abtretung sämtlicher Rechte (inklusive Urheber-, Nutzungs-, Verwertungsrechte und Haftung) verlangt, um unter anderem dieses Problem zu umgehen [1].
Wenn ich ein Projekt als GPL starte, dann nur um möglicht schnell auch Mitstreiter zu gewinnen. Entschuldigung, aber dann hast Du Teile der GPL nicht verstanden.
Ein sehr wesentlicher Punkt hinter der GPL ist die Verhinderung von unfreier Nutzung _Deiner_ Software durch Dritte (Der "GPL protects your rights" Aspekt), wie es z.B. mit BSD-lizensiertem Code schon desöfteren geschehen ist (Soll Gerüchten zur Folge sogar in Windows enthalten sein)
Und dann ist sowas wie das auseinanderklamüsern sehr sehr schwer! (Selbstw ernn einer nur Dokumentation und internationalisierung macht, fällt ihm der eine oder andere Bug auf und so!)
Aber Du hast Recht: Wenn man dies entsprechend macht, dann hat man da natürlich weiterhin alle Rechte. Nein. Du hast nur die Rechte an den von Dir geschriebenen Teilen.
Tragen Dritte nun substanzielle Beiträge bei (Nach US-Recht gehören Bugfixes < ca 10 Zeilen nicht dazu - Nach D-Recht ist die Lage unklar, ausser dass man "Bugfix"-Submittern eine implizite Nutzungsüberlassung unterstellen kann.), und stellen diese unter die GPL, so darft Du sie nicht für Deine "Closed-Source"-Variante verwenden, da Du nicht das Urheberrecht hast, sondern an _deren_ GPL gebunden bist. Genau das ist der Punkt, warum viele [2] eine Dual-Lizensing-Policy für untragbar halten, da sie der Intension der GPL (Diesbez.: völlige Offenhaltung der SW) widerspricht. Ralf [0] Als substanziell gelten > ca. 10 Zeilen Code. [1] Neben dem Urheberrecht ist dort die Haftung kritisch. Jeder Autor (== Hersteller) ist grundsätzlich für seine Fehler bzw. durch sein Produkt (==SW) verursachte Folgefehler haftbar. Kann nachgewiesen werden, dass Schäden durch eine Funktion Deines Beitrages verursacht wurde und liegt kein Copyrightassignment vor, bis Du persönlich dafür haftbar - Im Falle eines Copyrightassignments ist es der Copyright-Inhaber, der in der Regel andere Mittel und Wege hat derartige Probleme zu beseitigen, als es eine einzelne Privatperson hat. In D sieht die Sache etwas anders aus, zwar gilt hier auch Herstellerhaftung usw., doch ist es hier gängige Auffassung, dass "Open/Free SW" rechtlich ehe als "Geschenk" zu werten sind, denn als kommerzielles Produkt. Allerdings hat die Gesetzgebung meines Wissen da noch erhebliche Lücken und Musterurteile gibt es m.W. ebenfalls noch nicht. [2] Ich gehöre dazu und bin genau deshalb nicht bereit mich an Dual-Licensing Projekten zu beteiligen.