3 Mar
2002
3 Mar
'02
14:21
Hi, On 3 Mar 2002 at 13:35, Konrad Neitzel wrote:
Wenn Du Deine Wohnungstür offen lässt, dann darf ich eintreten - auch ohne Erlaubnis von Dir. Die geöffnete Wohnungstür reicht als stillschweigende Einverständniserklärung aus.
eben nicht! Das ist Besitzstörung/Hausfriedensbruch. Wenn Du nicht annehmen mußt, daß Du eintreten darfst (z.B. bei einem Lokal oder Museum oder Geschäft), darfst Du es nicht, Du mußt um Erlaubnis fragen oder es unterlassen einzutreten. Wenn Du einen Geldschein verlierst ist das auch keine Einladung ihn mitzunehmen, oder? Tom