Hi, On 6 Feb 2002 at 6:53, David Haller wrote:
Dazu: Erstens ist ein Mail an diese Liste "in Schriftform" bzw. es greifen die "besonderen Umstaende", so das eine "Mail an die Liste" der Schriftform fuer diese "Umstaende" genuegt. (s. Ziffer (3)).
ob eine E-Mail Nachricht nach österreichischem(!) Recht als "Schriftform" gilt, ist unter Fachleuten umstritten.
Zweitens: Die Einwilligung ist IMO in jeder Mail, die man an die Liste schreibt als solche enthalten. Wer nicht schreibt, dessen Daten landen weder in den Archiven, noch in der Statistik, es bleibt also jedem selbst ueber- lassen, ob er schreibt oder nicht.
Juristisch korrekter: Man richtet sie an die Öffentlichkeit (da man nicht genau bestimmen kann, wer sie erhält) daher ist die Veröffentlichung unproblematisch. Schwieriger wäre die Frage, wer für die Veröffentlichung einer Nachricht illegalen Inhalts haftet (aber das wurde bislang noch nicht angesprochen). Tom