Moinmoin,
* Thorsten Haude
Mit einem Anonymizer kannst Du zB. die Webseite und Deinen Arbeitgeber trennen. Besser der CIA weiß, daß Du Pornobildchen ansiehst, als Dein Chef.
Das ist allerdings ein Argument. Ein gutes Argument. :-)
-- Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. - Grundgesetz, Artikel 10, Abs. 1
Beschraenkungen duerfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschraenkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachpruefung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt. - Grundgesetz, Artikel 10, Abs. 2 Der erste Absatz eines Grundgestzartikels hoert sich immer besser an als die Folgeartikel im gleichen Absatz. ;-))) Gruss, Andreas -- Download best WAREZ: http://127.0.0.1