Bernhard Walle wrote:
Hallo,
On Thu, 03 May 2001 at 14:38 +0200, Bernd Brodesser wrote:
* Konrad Neitzel schrieb am 03.Mai.2001:
Nein, Du darfst gegen QT nicht dynamisch linken, wenn Dein Programm nicht GPL ist. Was anderes wäre LGPL, unter der Gtk liegt.
Leute, die QT kommerziell nutzen (-> Opera), müssen eine QT-Lizenz erwerben.
Hmm??? Kann es sein, dass du "kommerziell nutzen" etwas durcheinander wirfst???
Natürlich darf man Programme, welche QT benutzen, auch kommerziell nutzen!
Du benötigst lediglich eine kommerzielle Lizenz von QT, wenn Du Software entwickeln willst, die nicht Open Source und so ist ...
Hier also bitte das "kommerziell nutzen" nicht durcheinander werfen!
Wäre ja auch schlimm, denn dann dürftest Du noch nocht mal mit KWork einen Kaufvertrag für einen Gegenstand schreiben, den du gerade verkaufst ... Da wäre das ganze KOffice und KDevelop und was es so gibt unsinnig :)
Das sind Extrem-Beispiele. Generell steht es jedem Autor eines Tools frei, auch dessen Output mit einem Copyright zu belegen. Im Falle eines Editors macht das natürlich keine Sinn, möglich wäre es schon. Eine Reihe von Beispielen bei denen es kompliziert wird, wäre z.B. diese: * flex/flex++ (Die FlexLexer-Klasse ist GPL'ed!), * bison (siehe Anmerkungen in bison.simple; Vor Version 1.24 war bison-Output aus bison.simple GPL'ed), * gettext (GPL'ed mit komplizierten Regelungen im Detail) * libg++/genclass (GPL'ed), * libstdc++-V2 (Teile der Header sind GPL'ed; Sind durch GPL'ed Templates instanzierte Klassen GPL'ed?)
Habe ich jetzt alle Klarheiten beseitigt? Gut!
Noch nicht ganz. Natürlich darf man auch Programme, die der GPL unterliegen kommerziell verkaufen. Tut SuSE ja auch.
Vielleicht habe ich es unglücklich formuliert. Mit kommerziell habe ich nicht gemeint, dass derjenige unbedingt Geld verlangt, sondern einfach, dass er Closed-Source-Software entwickelt (die nicht unter der GPL steht). Selbst wenn er diese Software verschenkt, darf er nicht QT nutzen, weil er den Quellcode nicht zur Verfügung stellt.
Wenn er also ein Programm entwickelt und es für 1000 DM verkauft (GPL), kann der Käufer die Software wieder verschenken usw. Im Fall der GPL darf der Kunde vervielfältigen (Kunde muss die gleichen Rechte haben wie der Verkäufer)!
Deshalb kann SuSE ja verlangen was sie wollen; wenn sie zu teuer werden, kauft es halt keiner mehr weil die GPL-Software ja jeder verkaufen kann ...
Insofern habe ich "kommerziell" falsch verwendet; richtig wäre Closed-Source-Software gewesen. Das ist der entscheidene Punkt: GPL'ed Software muss im Quellcode verfügbar sein.
Im übrigen: Wieso muss die Diskussion unbedingt schnell beendet werden? IMHO ist das hier *nicht* off-topic. Lizenzen gehören genauso zu Linux wie das Thema, wie man eine Firewall einrichtet. Manche verwechseln "off-topic" mit "interessiert mich nicht". Damit meine ich ausdrücklich keinen bestimmen - mir fällt das nur öfter auf, dass schnell dieses Wort "OT" fällt. Wundert mich gar nicht. Zum einen ist Qt populär, zum anderen ist eine "Dual-Licensing-Policy" a la Trolltech im Allgemeinen eine höchst strittige Geschichte, über die man Stunden lang streiten kann, da sie etliche Fragen unklar lässt (Qt/Trolltech ist hier nur _ein_ Beispiel!)
Nur eine kleine Auswahl der problematischer Fragestellungen zum Thema Dual-Licensing: * Ist es legal GPL'ed -Libraries mit QPL'ed Code zu nutzen? (Vermutlich Nein) * Ist es legal GPL'ed-Libraries mit GPL'ed Qt zu nutzen? (Eindeutiges Ja) * Dürfen Patches gegen GPL'ed Qt in QPL'ed Qt eingebaut werden (Vermutlich Nein). * Darf Qt anderen GPL'ed Code nutzen? (GPL'ed Qt ja, QPL'ed Qt nein => In der Summe Nein). * Ist Qt überhaupt GPL'ed? US-Recht verlangt, dass jede einzelne Datei ausdrücklich einen Copyrightverweis beinhaltet (Ein grep durch Qt's Header beweist, dass nicht alle Dateien den GPL-Verweis enthalten). Greift US-Recht hier überhaupt? Vermutlich ebenfalls nein, da Trolltech in Norwegen sitzt und Gerichtsstand vermutlich Norwegen ist - Ist es also doch GPL'ed? Ralf