Hi Liste, ich haette eine Frage zu der Lizenz von GTK (Plus). Wenn ich ein Programm schreibe, welches GTK (Plus) als Toolkit einsetzt, muss es dann automatisch unter der GPL veroeffentlicht werden? Oder kann es auch closed-source (nicht unbedingt komerziell) sein? Denn immerhin binde ich ja keinen GTK-Code ein bzw. veraendere etwas daran, sondern greife nur drauf zu. Ansonsten waeren ja niemals kommerzielle Loesungen fuer Gnome moeglich... Bei QT ist es meines Wissens so, dass alle Programme unter GPL stehen muessen, es sei denn, man erwirbt eine "richtige" Lizenz fuer QT. Stimmt das? Marcel _\|/_ `(o-o)' /-----------------oOO-{_}-OOo---------------------------------------\ | Marcel Meyer | c/o Fachschaft Mathe/Physik/Info | | meyerm@fs.tum.de | Technische Universitaet Muenchen | | Tel.: +49.89.289-22997 | Arcisstrasse 19, D-80290 Muenchen | \-------------------------------------------------------------------/
On Tuesday, 1. May 2001 12:12, you wrote:
Hi Liste,
Hallo zurück!
ich haette eine Frage zu der Lizenz von GTK (Plus). Wenn ich ein Programm schreibe, welches GTK (Plus) als Toolkit einsetzt, muss es dann automatisch unter der GPL veroeffentlicht werden? Oder kann es auch closed-source (nicht unbedingt
Nein, siehe ApplixWare ist ein Closed-Source Löhnprogramm (ein ziemlich schlechtes), dessen UI zum Großteil auf GTK aufbaut ( irgendwie haben die noch anderen Kram drin, merkt man wenn man sehr bunte Themes einbaut, danach sieht es aus wie hingeko****<PIEP>. GTK steht unter der LGPL (oder so ähnlich).
komerziell) sein? Denn immerhin binde ich ja keinen GTK-Code ein
Doch oder? Aber wie gesagt, ist ja LGPL...
bzw. veraendere etwas daran, sondern greife nur drauf zu. Ansonsten waeren ja niemals kommerzielle Loesungen fuer Gnome moeglich...
Genau, aber desewgen haben Sun, HP und Konsorten sich ja für das Gimp Toolkit entschieden, nicht weil es besser oder so wäre, sondern weil es für sie kostenlos ist.
Bei QT ist es meines Wissens so, dass alle Programme unter GPL stehen muessen, es sei denn, man erwirbt eine "richtige" Lizenz fuer QT.
Stimmt das?
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber meines Wissen nach, stimmt dein Wissen :)
Marcel
Stefan PS: Sollte jemand meinen, daß ich nicht viel von AxWare halte, hat er damit recht.
Marcel Meyer wrote:
Hi Liste,
ich haette eine Frage zu der Lizenz von GTK (Plus). Wenn ich ein Programm schreibe, welches GTK (Plus) als Toolkit einsetzt, muss es dann automatisch unter der GPL veroeffentlicht werden?
Gtk+ unterliegt der LGPL, diese besitzt gegenüber der GPL zahlreiche Ausnahmen die es bei Beachtung gewisser Auflagen nicht erforderlich machen, deinen Code unter die LGPL oder die GPL zu stellen.
Oder kann es auch closed-source (nicht unbedingt komerziell) sein? Solange Du dynamisch gegen gtk/glib linkst: ja.
Siehe auch http://www.gnu.org.
Denn immerhin binde ich ja keinen GTK-Code ein bzw. veraendere etwas daran, sondern greife nur drauf zu. Ansonsten waeren ja niemals kommerzielle Loesungen fuer Gnome moeglich... Gnome und Gtk+ darf man nicht in einen Topf werfen, da Teile von Gnome der GPL unterliegen, Gtk+ hingegen der LGPL. D.h. in der Regel ist es nicht möglich closed Source-Gnome-Anwendungen zu schreiben, closed-Source-Gtk+ Anwendungen hingegen schon.
Bei QT ist es meines Wissens so, dass alle Programme unter GPL stehen muessen, es sei denn, man erwirbt eine "richtige" Lizenz fuer QT. Qt unterliegt der QPL, diese ist wiederum etwas völlig anderes wie die GPL oder die LGPL.
Zitat aus http://www.trolltech.com/products/download/freelicense/license.html : "The QPL prohibits development of proprietary software." Einen Vergleich weiterer Lizenzen aus FSF/GNU Sicht findest Du unter: http://www.gnu.org/philosophy/license-list.html Gruss Ralf
Hallo, On Tue, 01 May 2001 at 12:49 +0200, Ralf Corsepius wrote:
Qt unterliegt der QPL, diese ist wiederum etwas völlig anderes wie die GPL oder die LGPL.
Auch. Aber eben auch GPL. Du kannst es Dir aussuchen. http://www.trolltech.com/products/download/freelicense/qtfree-dl.html "The Qt Free Edition is provided under both the Q Public License ("QPL") and the GPL. This specifies that you may freely use the Qt Free Edition for:" Gruß, Bernhard -- Irgendein Linux-Problem. Schonmal in die SuSE-Support-Datenbank geschaut? http://sdb.suse.de/sdb/de/html/index.html | Oder ins Listenarchiv? http://www.geocrawler.com/lists/3/Suse-Linux/287/0/ | http://lists.suse.com ******************** Gnu PGP-Key: DDAF6454 * Tux# 171705 * ICQ# 98361051
Am Dienstag, 1. Mai 2001 12:49 schrieb Ralf Corsepius:
Qt unterliegt der QPL, diese ist wiederum etwas völlig anderes wie die GPL oder die LGPL.
QT unterliegt sowohl dier QPL als auch der GPL. Für kommerzielle Programme muß man eine Lizenz erwerben, für nichtkommerzielle darf man die freie GPL-Version nutzen, wodurch selbstverständlich die erzeugten Programme auch der GPL unterliegen. -- Machs gut | http://www.iiv.de/schwinde/buerger/tremmel/ | http://www.knightsoft.de Manfred | http://www.knightsoft-net.de
* Manfred Tremmel schrieb am 01.Mai.2001:
QT unterliegt sowohl dier QPL als auch der GPL. Für kommerzielle Programme muß man eine Lizenz erwerben, für nichtkommerzielle darf man die freie GPL-Version nutzen, wodurch selbstverständlich die erzeugten Programme auch der GPL unterliegen.
Hä? Die GPL schreibt vor, daß man mit dem Programm machen kann was man will. Mal etwas Lax ausgedrückt. Insbesondere darf man alle Programme, die der GPL unterliegen auch kommerziell benutzen. Es unterliegen alle Abänderungen von Programmen, die der GPL unterliegen auch der GPL. Programme aber die durch einem GPL-Programm erzeugt werden unterliegen der GPL erstmal nicht. Das könnte die GPL auch gar nicht verlangen. Bernd -- Bitte die Etikette beachten: http://home.t-online.de/~f.walle/etikette.html Bitte Realnamen angeben, kein Vollquoting, kein Html, PGP oder Visitenkarten benutzen. Signatur mit "-- " abtrennen, bei Antworten "Re: " voranstellen, sonst nichts. |Zufallssignatur 4
Hä? Die GPL schreibt vor, daß man mit dem Programm machen kann was man will. Mal etwas Lax ausgedrückt. Insbesondere darf man alle Programme, die der GPL unterliegen auch kommerziell benutzen.
Es unterliegen alle Abänderungen von Programmen, die der GPL unterliegen auch der GPL. Programme aber die durch einem GPL-Programm erzeugt werden unterliegen der GPL erstmal nicht. Das
QT und GTK+ sind ja eben keine Programme, sondern Bibliotheken und darum geht es. Man benutzt also Code, der unter der GPL, QPL oder "wat auch immer" steht.
könnte die GPL auch gar nicht verlangen.
Bernd
-- GMX - Die Kommunikationsplattform im Internet. http://www.gmx.net
Hallo, On Tue, 01 May 2001 at 21:10 +0200, Bernd Brodesser wrote:
* Manfred Tremmel schrieb am 01.Mai.2001:
QT unterliegt sowohl dier QPL als auch der GPL. Für kommerzielle Programme muß man eine Lizenz erwerben, für nichtkommerzielle darf man die freie GPL-Version nutzen, wodurch selbstverständlich die erzeugten Programme auch der GPL unterliegen.
Hä? Die GPL schreibt vor, daß man mit dem Programm machen kann was man will. Mal etwas Lax ausgedrückt. Insbesondere darf man alle Programme, die der GPL unterliegen auch kommerziell benutzen.
Es unterliegen alle Abänderungen von Programmen, die der GPL unterliegen auch der GPL. Programme aber die durch einem GPL-Programm erzeugt werden unterliegen der GPL erstmal nicht. Das könnte die GPL auch gar nicht verlangen.
Nein, Du darfst gegen QT nicht dynamisch linken, wenn Dein Programm nicht GPL ist. Was anderes wäre LGPL, unter der Gtk liegt. Leute, die QT kommerziell nutzen (-> Opera), müssen eine QT-Lizenz erwerben. Gruß, Bernhard -- Du willst mithelfen, außerirdisches Leben zu entdecken? Dann ist seti@home das Richtige! Hier gibt's Infos + Software: http://setiathome.ssl.berkeley.edu ******************** Gnu PGP-Key: DDAF6454 * Tux# 171705 * ICQ# 98361051
* Bernhard Walle schrieb am 02.Mai.2001:
Hallo,
On Tue, 01 May 2001 at 21:10 +0200, Bernd Brodesser wrote:
* Manfred Tremmel schrieb am 01.Mai.2001:
QT unterliegt sowohl dier QPL als auch der GPL. Für kommerzielle Programme muß man eine Lizenz erwerben, für nichtkommerzielle darf man die freie GPL-Version nutzen, wodurch selbstverständlich die erzeugten Programme auch der GPL unterliegen.
Hä? Die GPL schreibt vor, daß man mit dem Programm machen kann was man will. Mal etwas Lax ausgedrückt. Insbesondere darf man alle Programme, die der GPL unterliegen auch kommerziell benutzen.
Es unterliegen alle Abänderungen von Programmen, die der GPL unterliegen auch der GPL. Programme aber die durch einem GPL-Programm erzeugt werden unterliegen der GPL erstmal nicht. Das könnte die GPL auch gar nicht verlangen.
Nein, Du darfst gegen QT nicht dynamisch linken, wenn Dein Programm nicht GPL ist. Was anderes wäre LGPL, unter der Gtk liegt.
Leute, die QT kommerziell nutzen (-> Opera), müssen eine QT-Lizenz erwerben.
Nein, das ist klar, aber ein Programm daß ich auf einem QT Editor eingegeben habe darf ich mit machen was ich will. Wenn ich gegen was linke, dann benutze ich es ja. Aber mit welchen tools ich ein Programm erstellt habe, ist egal. Bernd -- Probleme mit dem Drucker? Schon die Druckercheckliste beachtet? http://localhost/doc/sdb/de/html/drucker-howto.html | Auch lesenswert: Oder schon das Drucker-HOWTO gelesen? | man lpr file://usr/shar/doc/howto/de/DE-Drucker-HOWTO.txt.gz | Zufallssignatur 3
Hallo, On Wed, 02 May 2001 at 20:02 +0200, Bernd Brodesser wrote:
* Bernhard Walle schrieb am 02.Mai.2001:
Nein, Du darfst gegen QT nicht dynamisch linken, wenn Dein Programm nicht GPL ist. Was anderes wäre LGPL, unter der Gtk liegt.
Leute, die QT kommerziell nutzen (-> Opera), müssen eine QT-Lizenz erwerben.
Nein, das ist klar, aber ein Programm daß ich auf einem QT Editor eingegeben habe darf ich mit machen was ich will. Wenn ich gegen was linke, dann benutze ich es ja. Aber mit welchen tools ich ein Programm erstellt habe, ist egal.
Achso, ja, das ist klar. Wäre ja noch schöner ... Außerdem kann Dir wohl keiner nachweisen, welchen Editor Du zum Programmieren verwendest hast. Gruß, Bernhard -- Du willst neue Software installieren, aber nicht selber kompilieren? Auf der Homepage des Programms werden keine RPMs oder nur für RedHat angeboten? Vielleicht findest Du hier: http://packman.links2linux.de ******************** Gnu PGP-Key: DDAF6454 * Tux# 171705 * ICQ# 98361051
Hallo,
Nein, Du darfst gegen QT nicht dynamisch linken, wenn Dein Programm nicht GPL ist. Was anderes wäre LGPL, unter der Gtk liegt.
Leute, die QT kommerziell nutzen (-> Opera), müssen eine QT-Lizenz erwerben.
Hmm??? Kann es sein, dass du "kommerziell nutzen" etwas durcheinander wirfst??? Natürlich darf man Programme, welche QT benutzen, auch kommerziell nutzen! Du benötigst lediglich eine kommerzielle Lizenz von QT, wenn Du Software entwickeln willst, die nicht Open Source und so ist ... Hier also bitte das "kommerziell nutzen" nicht durcheinander werfen! Wäre ja auch schlimm, denn dann dürftest Du noch nocht mal mit KWork einen Kaufvertrag für einen Gegenstand schreiben, den du gerade verkaufst ... Da wäre das ganze KOffice und KDevelop und was es so gibt unsinnig :) Habe ich jetzt alle Klarheiten beseitigt? Gut! Mit besten Grüßen, Konrad Neitzel -- Konrad Neitzel Frankfurt / Main
Hallo Konrad, Hallo Liste! Am 03.05.2001 schrieb Konrad Neitzel:
Hallo,
Nein, Du darfst gegen QT nicht dynamisch linken, wenn Dein Programm nicht GPL ist. Was anderes wäre LGPL, unter der Gtk liegt.
Leute, die QT kommerziell nutzen (-> Opera), müssen eine QT-Lizenz erwerben.
Hmm??? Kann es sein, dass du "kommerziell nutzen" etwas durcheinander wirfst???
Natürlich darf man Programme, welche QT benutzen, auch kommerziell nutzen!
Du wirfst da leider was durcheinander. Bernhard (oder wer das geschrieben hat, leider geht das aus Deinen Quotes nicht hervor) schrieb, das man _Qt_ nicht kommerziell nutzen darf. Programme, die gegen Qt gelinkt sind, natürlich schon. Das bedeutet, daß Opera für Qt blechen muß, Du aber nicht für KDE. Alles klar? hth, Matthias -- "There are a thousand hacking at the branches of evil to one| who is striking at the root." -Henry David Thoreau| ------------------------------------------------------------+
* Konrad Neitzel schrieb am 03.Mai.2001:
Hallo,
Nein, Du darfst gegen QT nicht dynamisch linken, wenn Dein Programm nicht GPL ist. Was anderes wäre LGPL, unter der Gtk liegt.
Leute, die QT kommerziell nutzen (-> Opera), müssen eine QT-Lizenz erwerben.
Hmm??? Kann es sein, dass du "kommerziell nutzen" etwas durcheinander wirfst???
Natürlich darf man Programme, welche QT benutzen, auch kommerziell nutzen!
Du benötigst lediglich eine kommerzielle Lizenz von QT, wenn Du Software entwickeln willst, die nicht Open Source und so ist ...
Hier also bitte das "kommerziell nutzen" nicht durcheinander werfen!
Wäre ja auch schlimm, denn dann dürftest Du noch nocht mal mit KWork einen Kaufvertrag für einen Gegenstand schreiben, den du gerade verkaufst ... Da wäre das ganze KOffice und KDevelop und was es so gibt unsinnig :)
Habe ich jetzt alle Klarheiten beseitigt? Gut!
Noch nicht ganz. Natürlich darf man auch Programme, die der GPL unterliegen kommerziell verkaufen. Tut SuSE ja auch. Bernd -- Was ist quoten? Quoten ist das Zitieren aus einer mail, der man antwortet. Und wie macht man es richtig? Zitate werden mit "> " gekennzeichnet. Nicht mehr als nötig zitieren. Vor den Abschnitten das Zitat, auf das man sich bezieht, mit einer Zeile Abstand oben und unten. |Zufallssignatur 12
Hallo, On Thu, 03 May 2001 at 14:38 +0200, Bernd Brodesser wrote:
* Konrad Neitzel schrieb am 03.Mai.2001:
Nein, Du darfst gegen QT nicht dynamisch linken, wenn Dein Programm nicht GPL ist. Was anderes wäre LGPL, unter der Gtk liegt.
Leute, die QT kommerziell nutzen (-> Opera), müssen eine QT-Lizenz erwerben.
Hmm??? Kann es sein, dass du "kommerziell nutzen" etwas durcheinander wirfst???
Natürlich darf man Programme, welche QT benutzen, auch kommerziell nutzen!
Du benötigst lediglich eine kommerzielle Lizenz von QT, wenn Du Software entwickeln willst, die nicht Open Source und so ist ...
Hier also bitte das "kommerziell nutzen" nicht durcheinander werfen!
Wäre ja auch schlimm, denn dann dürftest Du noch nocht mal mit KWork einen Kaufvertrag für einen Gegenstand schreiben, den du gerade verkaufst ... Da wäre das ganze KOffice und KDevelop und was es so gibt unsinnig :)
Dann nutzt Du aber KOffice kommerziell und nicht QT. Mit QT kann man keinen Brief schreiben, sondern ausschließlich Anwendungen dagegen linken. Zu dem Begriff "kommerziell", s. u.
Habe ich jetzt alle Klarheiten beseitigt? Gut!
Noch nicht ganz. Natürlich darf man auch Programme, die der GPL unterliegen kommerziell verkaufen. Tut SuSE ja auch.
Vielleicht habe ich es unglücklich formuliert. Mit kommerziell habe ich nicht gemeint, dass derjenige unbedingt Geld verlangt, sondern einfach, dass er Closed-Source-Software entwickelt (die nicht unter der GPL steht). Selbst wenn er diese Software verschenkt, darf er nicht QT nutzen, weil er den Quellcode nicht zur Verfügung stellt. Die GPL sagt ja nichts über die Menge an Geld aus, die jemand für die Software verlangen darf. Sie sagt nur aus, dass jeder die Software verbreiten darf und dass der Quellcode zur Verfügung gestellt werden muss - wobei für das Extra "Quellcode" nur eine Aufwandsentschädigung verlangt werden darf. Wenn er also ein Programm entwickelt und es für 1000 DM verkauft (GPL), kann der Käufer die Software wieder verschenken usw. Deshalb kann SuSE ja verlangen was sie wollen; wenn sie zu teuer werden, kauft es halt keiner mehr weil die GPL-Software ja jeder verkaufen kann ... Insofern habe ich "kommerziell" falsch verwendet; richtig wäre Closed-Source-Software gewesen. Im übrigen: Wieso muss die Diskussion unbedingt schnell beendet werden? IMHO ist das hier *nicht* off-topic. Lizenzen gehören genauso zu Linux wie das Thema, wie man eine Firewall einrichtet. Manche verwechseln "off-topic" mit "interessiert mich nicht". Damit meine ich ausdrücklich keinen bestimmen - mir fällt das nur öfter auf, dass schnell dieses Wort "OT" fällt. Gruß, Bernhard -- Willst Du zusätzliche Schriften auf dem System installieren? Hier findest Du eine detaillierte Anleitung und zwei hilfreiche Skripte: http://home.t-online.de/~f.walle/schrifteninstallation/ ******************** Gnu PGP-Key: DDAF6454 * Tux# 171705 * ICQ# 98361051
Hallo, Bernhard schrieb:
Wäre ja auch schlimm, denn dann dürftest Du noch nocht mal mit KWork einen Kaufvertrag für einen Gegenstand schreiben, den du gerade verkaufst ... Da wäre das ganze KOffice und KDevelop und was es so gibt unsinnig :)
Dann nutzt Du aber KOffice kommerziell und nicht QT. Mit QT kann man keinen Brief schreiben, sondern ausschließlich Anwendungen dagegen linken. Zu dem Begriff "kommerziell", s. u.
Ja ... in dem Punkt haben wir dann unterschiedliche Definitionen ... Wenn ich mit einem Auto fahre, dann nutze ich auch die Zylinder und so ... Da kannst Du mir nicht sagen: Ich nutze nur das Auto - nicht die Zylinder. Für mich ist die Nutzung von KOffice auch mit der Nutzung von QT verbunden. Damit ist der Punkt für mich geklärt ... das war mir nur eben aufgefallen. Klar - eine kommerzielle Nutzung von QT direkt wird natürlich im weitergeben von Qt liegen ... (Die Programmierung selbst und Weitergabe des eigentlichen Programms ist ja aus QT Sicht egal! Auch wenn es keinen Sinn macht ... Wieder Verwirrung? Kann meinen Mund halt doch nicht halten ...)
Im übrigen: Wieso muss die Diskussion unbedingt schnell beendet werden? IMHO ist das hier *nicht* off-topic. Lizenzen gehören genauso zu Linux wie das Thema, wie man eine Firewall einrichtet. Manche verwechseln "off-topic" mit "interessiert mich nicht". Damit meine ich ausdrücklich keinen bestimmen - mir fällt das nur öfter auf, dass schnell dieses Wort "OT" fällt.
Hmmm ... da kann ich dann aber sagen: Da gibt es bessere Diskussionsforen für: QT hat bestimmt auch irgendwas dazu :) Ausserdem würde dann auch einfach eine RTFL reichen :) (Read The Fucking License) *lach* Diese Diskussion gehört IMHO nicht direkt zu suse-linux, obwohl sie durchaus auch entfernt etwas mit SuSE-Linux zu tuen hat ... Aber wir führen ja auch keine Diskussion hier, wie ich eine mysql Datenbank am besten optimieren kann, obwohl mysql doch bestandteil von SuSE-Linux ist .... Ansonsten hätten wir hier bei X-Tausend verschiedenen Paketen doch extrem viel Traffic :) Aber jedem seine Meinung. Ich möchte speziell betonen: Ich behaupte nicht, dass meine Meinung/Sicht richtig ist ... man kann durchaus unterschiedliche Definitionen und so haben ... wollte das nur klar sagen! Also nix mit Ich habe Recht und Andere Unrecht ... Damit will ich mich aus diesem Thread aber auch wieder zurückziehen ... hab genug "rauschen" verursacht ... aber es wird auch wieder bessere Beiträge von mir geben! Mit besten Grüßen, Konrad Neitzel -- -- Mit dem C64 wäre das nicht passiert!
Hallo, On Thu, 03 May 2001 at 15:33 +0200, Konrad Neitzel wrote:
Bernhard schrieb:
Wäre ja auch schlimm, denn dann dürftest Du noch nocht mal mit KWork einen Kaufvertrag für einen Gegenstand schreiben, den du gerade verkaufst ... Da wäre das ganze KOffice und KDevelop und was es so gibt unsinnig :)
Dann nutzt Du aber KOffice kommerziell und nicht QT. Mit QT kann man keinen Brief schreiben, sondern ausschließlich Anwendungen dagegen linken. Zu dem Begriff "kommerziell", s. u.
Ja ... in dem Punkt haben wir dann unterschiedliche Definitionen ...
Wenn ich mit einem Auto fahre, dann nutze ich auch die Zylinder und so ... Da kannst Du mir nicht sagen: Ich nutze nur das Auto - nicht die Zylinder. [...]
Da kann man sich jetzt ewig darüber streiten. Ich habe ja gesagt, dass ich mich unglücklich (vielleicht auch falsch) ausgedrückt habe. Damit ist das für mich erledigt.
Im übrigen: Wieso muss die Diskussion unbedingt schnell beendet werden? IMHO ist das hier *nicht* off-topic. Lizenzen gehören genauso zu Linux wie das Thema, wie man eine Firewall einrichtet. Manche verwechseln "off-topic" mit "interessiert mich nicht". Damit meine ich ausdrücklich keinen bestimmen - mir fällt das nur öfter auf, dass schnell dieses Wort "OT" fällt.
Hmmm ... da kann ich dann aber sagen: Da gibt es bessere Diskussionsforen
Dann darf ich hier keine KDE-Frage stellen: Es gibt bessere Diskussionsforen. Dann darf ich keine Frage zum Kernel mehr stellen: Es gibt bessere Listen. Was ist dann hier OnTopic: YaST und Fehler in *SuSE*Linux?
für: QT hat bestimmt auch irgendwas dazu :)
Kann schon sein. Aber erstens auf Englisch und zweitens: soll ich mich jetzt dazu extra in eine ML/NG eintragen?
Diese Diskussion gehört IMHO nicht direkt zu suse-linux, obwohl sie durchaus auch entfernt etwas mit SuSE-Linux zu tuen hat ...
Wieso entfernt? QT ist fundamentaler Bestandteil von SuSE Linux - sogar YaST2 ist in QT programmiert. Warum soll das weniger dazugehören wie etwa KDE (zumal ja KDE sowieso wieder QT ist ...)?
Aber wir führen ja auch keine Diskussion hier, wie ich eine mysql Datenbank am besten optimieren kann, obwohl mysql doch bestandteil von SuSE-Linux ist ....
Warum nicht?
Ansonsten hätten wir hier bei X-Tausend verschiedenen Paketen doch extrem viel Traffic :)
Den haben wie sowieso schon, da kommts auf ein paar Mails nicht mehr an. Da ist vieles überflüssiger.
Damit will ich mich aus diesem Thread aber auch wieder zurückziehen ... hab genug "rauschen" verursacht ... aber es wird auch wieder bessere Beiträge von mir geben!
Wieso ist das "Rauschen", wenn man über eine Lizenz diskutiert?
Mit dem C64 wäre das nicht passiert!
Stimmt, da gab's noch kein QT *g* Gruß, Bernhard -- Du suchst was zum Thema Linux? Hier findest Du garantiert was: http://www.links2linux.de ******************** Gnu PGP-Key: DDAF6454 * Tux# 171705 * ICQ# 98361051
Bernhard Walle wrote:
Hallo,
On Thu, 03 May 2001 at 14:38 +0200, Bernd Brodesser wrote:
* Konrad Neitzel schrieb am 03.Mai.2001:
Nein, Du darfst gegen QT nicht dynamisch linken, wenn Dein Programm nicht GPL ist. Was anderes wäre LGPL, unter der Gtk liegt.
Leute, die QT kommerziell nutzen (-> Opera), müssen eine QT-Lizenz erwerben.
Hmm??? Kann es sein, dass du "kommerziell nutzen" etwas durcheinander wirfst???
Natürlich darf man Programme, welche QT benutzen, auch kommerziell nutzen!
Du benötigst lediglich eine kommerzielle Lizenz von QT, wenn Du Software entwickeln willst, die nicht Open Source und so ist ...
Hier also bitte das "kommerziell nutzen" nicht durcheinander werfen!
Wäre ja auch schlimm, denn dann dürftest Du noch nocht mal mit KWork einen Kaufvertrag für einen Gegenstand schreiben, den du gerade verkaufst ... Da wäre das ganze KOffice und KDevelop und was es so gibt unsinnig :)
Das sind Extrem-Beispiele. Generell steht es jedem Autor eines Tools frei, auch dessen Output mit einem Copyright zu belegen. Im Falle eines Editors macht das natürlich keine Sinn, möglich wäre es schon. Eine Reihe von Beispielen bei denen es kompliziert wird, wäre z.B. diese: * flex/flex++ (Die FlexLexer-Klasse ist GPL'ed!), * bison (siehe Anmerkungen in bison.simple; Vor Version 1.24 war bison-Output aus bison.simple GPL'ed), * gettext (GPL'ed mit komplizierten Regelungen im Detail) * libg++/genclass (GPL'ed), * libstdc++-V2 (Teile der Header sind GPL'ed; Sind durch GPL'ed Templates instanzierte Klassen GPL'ed?)
Habe ich jetzt alle Klarheiten beseitigt? Gut!
Noch nicht ganz. Natürlich darf man auch Programme, die der GPL unterliegen kommerziell verkaufen. Tut SuSE ja auch.
Vielleicht habe ich es unglücklich formuliert. Mit kommerziell habe ich nicht gemeint, dass derjenige unbedingt Geld verlangt, sondern einfach, dass er Closed-Source-Software entwickelt (die nicht unter der GPL steht). Selbst wenn er diese Software verschenkt, darf er nicht QT nutzen, weil er den Quellcode nicht zur Verfügung stellt.
Wenn er also ein Programm entwickelt und es für 1000 DM verkauft (GPL), kann der Käufer die Software wieder verschenken usw. Im Fall der GPL darf der Kunde vervielfältigen (Kunde muss die gleichen Rechte haben wie der Verkäufer)!
Deshalb kann SuSE ja verlangen was sie wollen; wenn sie zu teuer werden, kauft es halt keiner mehr weil die GPL-Software ja jeder verkaufen kann ...
Insofern habe ich "kommerziell" falsch verwendet; richtig wäre Closed-Source-Software gewesen. Das ist der entscheidene Punkt: GPL'ed Software muss im Quellcode verfügbar sein.
Im übrigen: Wieso muss die Diskussion unbedingt schnell beendet werden? IMHO ist das hier *nicht* off-topic. Lizenzen gehören genauso zu Linux wie das Thema, wie man eine Firewall einrichtet. Manche verwechseln "off-topic" mit "interessiert mich nicht". Damit meine ich ausdrücklich keinen bestimmen - mir fällt das nur öfter auf, dass schnell dieses Wort "OT" fällt. Wundert mich gar nicht. Zum einen ist Qt populär, zum anderen ist eine "Dual-Licensing-Policy" a la Trolltech im Allgemeinen eine höchst strittige Geschichte, über die man Stunden lang streiten kann, da sie etliche Fragen unklar lässt (Qt/Trolltech ist hier nur _ein_ Beispiel!)
Nur eine kleine Auswahl der problematischer Fragestellungen zum Thema Dual-Licensing: * Ist es legal GPL'ed -Libraries mit QPL'ed Code zu nutzen? (Vermutlich Nein) * Ist es legal GPL'ed-Libraries mit GPL'ed Qt zu nutzen? (Eindeutiges Ja) * Dürfen Patches gegen GPL'ed Qt in QPL'ed Qt eingebaut werden (Vermutlich Nein). * Darf Qt anderen GPL'ed Code nutzen? (GPL'ed Qt ja, QPL'ed Qt nein => In der Summe Nein). * Ist Qt überhaupt GPL'ed? US-Recht verlangt, dass jede einzelne Datei ausdrücklich einen Copyrightverweis beinhaltet (Ein grep durch Qt's Header beweist, dass nicht alle Dateien den GPL-Verweis enthalten). Greift US-Recht hier überhaupt? Vermutlich ebenfalls nein, da Trolltech in Norwegen sitzt und Gerichtsstand vermutlich Norwegen ist - Ist es also doch GPL'ed? Ralf
Hallo, On Thu, 03 May 2001 at 16:25 +0200, Ralf Corsepius wrote:
Bernhard Walle wrote:
On Thu, 03 May 2001 at 14:38 +0200, Bernd Brodesser wrote:
* Konrad Neitzel schrieb am 03.Mai.2001:
Nein, Du darfst gegen QT nicht dynamisch linken, wenn Dein Programm nicht GPL ist. Was anderes wäre LGPL, unter der Gtk liegt.
Leute, die QT kommerziell nutzen (-> Opera), müssen eine QT-Lizenz erwerben.
Hmm??? Kann es sein, dass du "kommerziell nutzen" etwas durcheinander wirfst???
Natürlich darf man Programme, welche QT benutzen, auch kommerziell nutzen!
Du benötigst lediglich eine kommerzielle Lizenz von QT, wenn Du Software entwickeln willst, die nicht Open Source und so ist ...
Hier also bitte das "kommerziell nutzen" nicht durcheinander werfen!
Wäre ja auch schlimm, denn dann dürftest Du noch nocht mal mit KWork einen Kaufvertrag für einen Gegenstand schreiben, den du gerade verkaufst ... Da wäre das ganze KOffice und KDevelop und was es so gibt unsinnig :)
Das sind Extrem-Beispiele.
Generell steht es jedem Autor eines Tools frei, auch dessen Output mit einem Copyright zu belegen. Im Falle eines Editors macht das natürlich keine Sinn, möglich wäre es schon.
Hier fällt mir z. B. StarOffice ein. Früher - als noch nicht Sun sondern die deutsche StarDivision der Eigentümer war - war SO nur für den nicht-kommerziellen Einsatz kostenlos. Damit waren Privatleute gemeint. Eine Firma durte streng genommen tatsächlich keinen Brief damit schreiben. Ist aber nicht OpenSource/GPL sondern eine eigene Lizenz!! Gruß, Bernhard -- LILO funktioniert nicht? Die 1024-Zylinder-Grenze steht im Weg? Mit einer neuen Version kann diese übergangen werden. Mehr Infos: http://sdb.suse.de/sdb/de/html/new_lilo.html ******************** Gnu PGP-Key: DDAF6454 * Tux# 171705 * ICQ# 98361051
Am Donnerstag, 3. Mai 2001 16:25 schrieb Ralf Corsepius:
Generell steht es jedem Autor eines Tools frei, auch dessen Output mit einem Copyright zu belegen. Im Falle eines Editors macht das natürlich keine Sinn, möglich wäre es schon.
IMHO nach deutschem Recht nicht. Ich erwerbe ein Produkt, und was ich damit mache, ist meine Sache (Das gilt so nicht für Libs, mit denen ich entwickel ...). Wenn ich eine Waschmaschine kaufe, kann der Hersteller mir auch nicht vorschreiben, nur Kleidung der Firma xy damit zu waschen!
Nur eine kleine Auswahl der problematischer Fragestellungen zum Thema Dual-Licensing: * Ist es legal GPL'ed -Libraries mit QPL'ed Code zu nutzen? (Vermutlich Nein) * Ist es legal GPL'ed-Libraries mit GPL'ed Qt zu nutzen? (Eindeutiges Ja) * Dürfen Patches gegen GPL'ed Qt in QPL'ed Qt eingebaut werden (Vermutlich Nein). * Darf Qt anderen GPL'ed Code nutzen? (GPL'ed Qt ja, QPL'ed Qt nein => In der Summe Nein). * Ist Qt überhaupt GPL'ed? US-Recht verlangt, dass jede einzelne Datei ausdrücklich einen Copyrightverweis beinhaltet (Ein grep durch Qt's Header beweist, dass nicht alle Dateien den GPL-Verweis enthalten). Greift US-Recht hier überhaupt? Vermutlich ebenfalls nein, da Trolltech in Norwegen sitzt und Gerichtsstand vermutlich Norwegen ist - Ist es also doch GPL'ed?
Ist die GPL in Deutschland eigentlich gültig??? Die Frage ist durchaus ernst gemeint. Es gibt zahlreiche Juristen, die mehr oder weniger in sämtlichen Softwarelizenzen Punkte finden, die mit dem deutschen Recht nicht zu vereinbaren sind ... Heiner -- Heiner Lamprecht Philosophenweg 79 D - 72076 Tuebingen email: heiner@kijumfo.de http://www.kijumfo.de GnuKontor: http://agenda21.ggi.uni-tuebingen.de/heiner/gk/ KFLog: http://agenda21.ggi.uni-tuebingen.de/heiner/kflog/
* Heiner Lamprecht schrieb am 03.Mai.2001:
IMHO nach deutschem Recht nicht. Ich erwerbe ein Produkt, und was ich damit mache, ist meine Sache (Das gilt so nicht für Libs, mit denen ich entwickel ...). Wenn ich eine Waschmaschine kaufe, kann der Hersteller mir auch nicht vorschreiben, nur Kleidung der Firma xy damit zu waschen!
Du schließt eine Lizenz ab, da ist es iirc schon möglich, aber nicht bei Massenverträgen.
Ist die GPL in Deutschland eigentlich gültig??? Die Frage ist durchaus ernst gemeint. Es gibt zahlreiche Juristen, die mehr oder weniger in sämtlichen Softwarelizenzen Punkte finden, die mit dem deutschen Recht nicht zu vereinbaren sind ...
Ich schätze mal ganz schwer, daß sie in Deutschland nicht gültig ist, da sie jedwede Gewährleistung ausschließt. Das ist in Deutschland nicht möglich. Aber das macht nichts. Wenn sie nicht gillt, dann darf man gar nichts. Bernd -- Was ist quoten? Quoten ist das Zitieren aus einer mail, der man antwortet. Und wie macht man es richtig? Zitate werden mit "> " gekennzeichnet. Nicht mehr als nötig zitieren. Vor den Abschnitten das Zitat, auf das man sich bezieht, mit einer Zeile Abstand oben und unten. |Zufallssignatur 12
Heiner Lamprecht wrote:
Am Donnerstag, 3. Mai 2001 16:25 schrieb Ralf Corsepius:
Generell steht es jedem Autor eines Tools frei, auch dessen Output mit einem Copyright zu belegen. Im Falle eines Editors macht das natürlich keine Sinn, möglich wäre es schon.
IMHO nach deutschem Recht nicht. Ich erwerbe ein Produkt, und was ich damit mache, ist meine Sache (Das gilt so nicht für Libs, mit denen ich entwickel ...). Wenn ich eine Waschmaschine kaufe, kann der Hersteller mir auch nicht vorschreiben, nur Kleidung der Firma xy damit zu waschen!
Das mag so sein - IANAL. Aber ich sehe da schon einen Unterschied zu Code-Generatoren a la bison, flex, C++-Templates u. Co. Hier geht ein erheblicher Bestandteil der geistigen Leistung anderer in Dein Werk ein.
Nur eine kleine Auswahl der problematischer Fragestellungen zum Thema Dual-Licensing: * Ist es legal GPL'ed -Libraries mit QPL'ed Code zu nutzen? (Vermutlich Nein) * Ist es legal GPL'ed-Libraries mit GPL'ed Qt zu nutzen? (Eindeutiges Ja) * Dürfen Patches gegen GPL'ed Qt in QPL'ed Qt eingebaut werden (Vermutlich Nein). * Darf Qt anderen GPL'ed Code nutzen? (GPL'ed Qt ja, QPL'ed Qt nein => In der Summe Nein). * Ist Qt überhaupt GPL'ed? US-Recht verlangt, dass jede einzelne Datei ausdrücklich einen Copyrightverweis beinhaltet (Ein grep durch Qt's Header beweist, dass nicht alle Dateien den GPL-Verweis enthalten). Greift US-Recht hier überhaupt? Vermutlich ebenfalls nein, da Trolltech in Norwegen sitzt und Gerichtsstand vermutlich Norwegen ist - Ist es also doch GPL'ed? Ich muss mich für die Zeilenlänge entschuldigen, aber mein NS-4.77 vergisst im Augenblick gelegentlich einige Einstellungen :(
Ist die GPL in Deutschland eigentlich gültig??? Die Frage ist durchaus ernst gemeint. Es gibt zahlreiche Juristen, die mehr oder weniger in sämtlichen Softwarelizenzen Punkte finden, die mit dem deutschen Recht nicht zu vereinbaren sind ... Wie gesagt, ich bin kein Anwalt, nur interessierter Laie :)
Vor einiger Zeit geisterte mal ein Link eines Rechtsanwaltes zu diesem Thema über diese Liste, der die GPL sehr detailiert kommentierte. Leider kann ich diesen nicht mehr finden. Wie auch immer, soweit ich mich an dessen Aussagen errinnere, war sein Fazit: Es gibt Abschnitte, die nach deutschem Recht fragwürdig sind (insb. Gewährleistungs-/Haftungsauschluss, Eigentum vs.kreatives/künstlerisches Copyright), diese würden das Ganze aber nicht in Frage stellen, da die GPL nicht als Kaufvertrag/Geschäftsbedingung zu verstehen sei (kein Kauf/kein unternehmerisches Gewinnstreben auf Seite des Lizenzgebers) sondern freiwillige Nutzungsüberlassung und als urheberrechtliche Erklärung. Schwierig würde es werden, wenn mit GPL'ed Software Geld verdient wird, da pauschale Gewährleistungs-/Haftungsauschlüsse in deutschen Kaufverträgen/Geschäftsbedingungen unzulässig seien und auch Copyright an frei geschaffenen kreativen Werken (vgl. Musik, Kunst) nicht übertragbar sei (GPL'ed OpenSource sei keine handwerkliche Auftragsarbeit, sondern ehe als Kunst zu verstehen - Streben nach Anerkennung/Ruhm, Verzicht auf unternehmerischen Gewinn). Von besonderer Bedeutung war allerdings die Frage, ob die deutsche Rechtsprechung im Fall von GPL-Copyrightverletzungen überhaupt anwendbar wäre, da die weitaus meisten Copyrightinhaber ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Klagen der FSF beispielsweise würden mit hoher Wahrscheinlichkeit in USA erfolgen, wo sie sehr grosse Aussichten auf Erfolg haben würden, da sich die FSF bez. US-Recht abgesichert hat und die GPL auch fortlaufend entsprechend anpasst Meines Wissens hat es allerdings auch in den USA noch keine Gerichtsentscheidung bez. GPL gegeben, da man sich bisher in Streitfällen wohl bislang immer noch aussergerichtlich geeinigt hat (Entfernen des verdächtigen Codes oder Freigabe der Quellen) und nur die Androhung einer Klage schon gereicht hat. Ralf
Danke fuer die Antworten.
binde ich ja keinen GTK-Code ein bzw. veraendere etwas daran, sondern greife nur drauf zu. Ansonsten waeren ja niemals kommerzielle Loesungen fuer Gnome moeglich... Gnome und Gtk+ darf man nicht in einen Topf werfen, da Teile von Gnome der GPL unterliegen, Gtk+ hingegen der LGPL. D.h. in der Regel ist es nicht möglich closed Source-Gnome-Anwendungen zu schreiben, closed-Source-Gtk+ Anwendungen hingegen schon.
Aha. D.h. das Programm wuerde dann zwar GTK+ als Toolkit einsetzen duerfen (also in 1. Linie nur wie Gnome-Programme aussehen duerfen), aber sich nicht "nahtlos in Gnome integrieren" duerfen? Oder wie darf man die Einschraenkung bzgl. Gnome verstehen? Die Themes, welche man z.B. einstellen kann, kommen ja eher aus der Richtung Gnome, auch wenn das GTK sie dann eigentlich darstellt... Oder seh ich das alles totaaaaal falsch? :-) _\|/_ `(o-o)' /-----------------oOO-{_}-OOo---------------------------------------\ | Marcel Meyer | c/o Fachschaft Mathe/Physik/Info | | meyerm@fs.tum.de | Technische Universitaet Muenchen | | Tel.: +49.89.289-22997 | Arcisstrasse 19, D-80290 Muenchen | \-------------------------------------------------------------------/
Hallo, On Tue, 01 May 2001 at 16:07 +0200, Marcel Meyer wrote:
Aha. D.h. das Programm wuerde dann zwar GTK+ als Toolkit einsetzen duerfen (also in 1. Linie nur wie Gnome-Programme aussehen duerfen), aber sich nicht "nahtlos in Gnome integrieren" duerfen? Oder wie darf man die Einschraenkung bzgl. Gnome verstehen? Die Themes, welche man z.B. einstellen kann, kommen ja eher aus der Richtung Gnome, auch wenn das GTK sie dann eigentlich darstellt...
Oder seh ich das alles totaaaaal falsch? :-)
Kommt halt auf die Library an, die Du für Deine Programme verwendest. Natürlich darfst Du Dein Programme insofern integrieren, wenn Du z. B. einen Eintrag im Startmenü vorsiehst etc. Wenn Du halt die Gnome-Print-Library verwendest, musst Du schauen, unter welcher Lizenz die steht (GPL/LGPL) und dann weißt Du, ob Du sie verwenden (dynamisch linken) kannst oder nicht. Ich weiß jetzt nicht, ob die Gesamtheit aller Gnome-Librarys unter einer einheitlichen Lizenz steht oder ob es da eine Aufsplittung gibt. Das mit dem Themes ist was ganz anderes. Gtk-Themes kann man ohne Gnome verwenden, insofern ist das Bestandteil von Gtk und nicht von Gnome. Welches Programm der User für das Aktivieren des Themes verwendet (meistens gnomecc), kann ja Dir egal sein. Und welchen Theme er verwendet, kann Dir auch egal sein. Was anderes ist es, wenn Du mit Deinem Programm einen Theme mitliefern willst, dann musst Du wieder schauen, unter welcher Linzenz der Autor des Themes sein Theme gestellt hat - aber das meinst Du ja nicht. Aber schreib' doch einfach GPL-Programme, dann steht Dir die Linuxwelt offen und Du brauchst Dich um so Zeug nicht zu kümmern *g* Gruß, Bernhard -- Ich benutze XFree86 4.0.x und möchte, dass sich mein Monitor nach einer bestimmten Zeit ausschaltet. Folgender Hinweis hilft: http://sdb.suse.de/sdb/de/html/cg_dpms4.0.html ******************** Gnu PGP-Key: DDAF6454 * Tux# 171705 * ICQ# 98361051
participants (10)
-
Bernd Brodesser
-
Bernhard Walle
-
Heiner Lamprecht
-
Konrad Neitzel
-
Manfred Tremmel
-
Marcel Meyer
-
Matthias Pretzer
-
Ralf Corsepius
-
Stefan Leiner
-
Stefan Leiner