From: Erhard Schwenk
Am Fre, 24 Mär 2000 schrieben Sie:
*ICH* sehe die Enthaltungen als quasi Zustimmung an.
Laut BGB gilt Schweigen so lange als NEIN, wie nicht explizit etwas anderes (z.B. im HGB) geregelt ist. Dasselbe gilt für die allgemeinen Sitten.
Demzufolge bedeutet eine Enthaltung in keinem Fall eine Zustimmung.
OK. Dann machen wir jetzt eine Umfrage: "Wer will *keine* Grössenbeschränkung der suse-linux-Mailingliste?". Dann zählen Enhaltungen also als "NEIN, ich will explizit nicht *keine* Grössenbeschränkung <=> Ich will eine Grössenbeschränkung". Ist alles nur eine Frage der Fragestellung. (Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier wirklich den ;)-Smiley hinsetzen will...) -- Marco Dieckhoff --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com