Hallo Torsten,
Ansonsten kann ich nur noch meinen üblichen Senf bei HP-Geräten abgeben: Vorsicht - HP gibt nur ein Jahr Garantie und stellt sich bei einem Schaden ab dem 13. oder 14. Monat dann extrem blöd an bzw. repariert dir das Gerät nicht kostenlos. Da bringt dir die ganze gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren nichts.
es kann dem Kunden IMHO so ziemlich egal sein, das der Hersteller macht und was nicht. Gesetzliche Gewährleistung ist gesetzliche Gewährleistung. Da ändert auch eine Herstellergarantie von 1 Jahr nichts dran. Also hat dann der Händler die Pappnase auf - nicht der Kunde.
Falsch, den die gesetzliche Gewährleistung sieht ganz klar vor, dass in den ersten 6 Monaten der Händler bzw. Hersteller dem Kunden beweisen muss, dass es sich z.B. um einen mechanischen Defekt durch Fremdeinwirkung, durch unsachgemäße Bedienung etc. handelt falls dieser die Reparatur ablehnen möchte. Am dem 7. Monat sieht die Beweislast genau andersherum aus. Der Kunde muss gegenüber dem Händler bzw. gegenüber Hersteller nachweisen, dass es sich z.B. um einen Serienfehler, Fehlkonstruktion etc. handelt. Und das ist das Problem für den Kunden und für den Händler, der seinem Kunden natürlich auch einen entsprechenden Service bieten möchte. Im Grunde hat sich durch die Gewährleistungsverlängerung von 6 auf 24 Monate für den Kunden nichts, aber auch gar nichts geändert. Leider !
Und wenn der Hersteller sich mir dann zickig gegenüber verhalten würde, dann, gibts halt diesen Hersteller nicht mehr in meinem Sortiment.
Bingo - nur kannst du z.B. nicht komplett auf HP verzichten. Die meisten Kunden würden den Grund nicht kennen und du wärst sofort abgeschrieben. "Die haben ja nicht mal HP !" Deswegen - lieber Kundenaufklärung. Gruß Thomas