Thomas Janssen schrieb am Montag, 5. Juli 2004 10:44:
Am Montag, 5. Juli 2004 10:08 schrieb Andreas Feile:
Aber es steckt doch der Auftrag darin, die Mail zu vernichten. Vernichten bedeutet, daß ich sie nicht nur in den Papierkorb schieben soll, sondern daß ich Methoden anwenden soll, die Mail so vollständig von meiner Platte zu löschen, daß sie nicht wiederherstellbar - eben vernichtet ist. Dabei entstehen Kosten, und diese hätte der Auftraggeber nach § 670 BGB oder vielleicht auch nach § 632 BGB zu übernehmen.
Was für Kosten entstehen denn da ? *g*
Wenn die Mail bspw. schon auf Band gesichert wurde: die ordungsgemäße Vernichtung des Bandes durch ein zertifiziertes Unternehmen ... ;) (Jetzt wird es aber wirklich entsetzlich OT) Gruß Torsten
-- Gruss | http://www.suse-etikette.de.vu/ | http://suse-linux-faq.koehntopp.de/ Thomas | http://learn.to/quote