16 Nov
2004
16 Nov
'04
08:58
Am Dienstag, 16. November 2004 09:40 schrieb Jens M. Guessregen:
Moin
Er darf dabei niemanden diskriminieren. (Keine Blondinen! ;-)
Warum nicht? Art. 3 GG gilt nicht zwischen Privaten.
Ein Händler ist nicht privat, sondern eine gewerblich handelnde Person.
Das stimmt wiederum nicht. Der Quelle-Katalog oder das Kleid im Schaufenster mit Preisschild ist gerade *kein* verbindliches Angebot, sondern eine invitatio ad offerendum. Jura, erstes Semester.
:-)
Gruss Jens
P.s. Vorschlag, wir eröffnen eine neue Mailing-Liste "Suse&Recht" ;-)
Full ACK! -- CU at the trails Boris