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Am Samstag, 5. Juli 2003 19:59 schrieb Bernd Brodesser:
Ich habe keien Ambitionen etwas in der Richtung zu machen, aber Helga wollte das doch auch übernehmen. Ist doch Sinnig, wenn beides in einer Hand ist, ist doch keine Mehrarbeit, oder?
Jau ... ist auch eben erst von Helga gesagt worden. Daher werde ich da auch keine weiteren Aktivitäten unternehmen.
Das blöde ist, was kann man dagegen machen? Protest vor Gericht einlegen, ja, nur dann wird man den Prozeß aller Wahrscheinlichkeit nach verlieren, da die andere Seite ja im Recht ist. Das Dumme ist ja nicht, daß da jemand sagt, Du Du Du, das darfst Du nicht, nimm das mal weg, das dumme ist, daß er dafür viel Geld haben will.
Jo ... wobei man hier meiner Meinung nach ganz klar sehen muss: a) Das Recht ist ganz klar beim Markeninhaber und das will man ja auch nicht im Geringsten antasten. b) Die Summen, um die es geht, sind ja auch nicht soo hoch aus Sicht einer Firma. Nur eben ist mir schon fast jeder Euro ein Euro zuviel. Ich trinke mir lieber mal ein Bier oder so, als dass ich das Geld unnötig "verschenke".
Aber auch dagegen vorzugehen hat wenig aussicht auf Erfolg, da ja auch die Gebührenordnung eine Verordnung ist. Ich bin kein Jurist, aber ich glaube, wenn man vor Gericht was dagegen machen will, dann muß man gegen die Gebühren Protest einlegen, der natürlich abgewiesen wird. Dagegen muß man dann wieder klagen, bis man schließlich vor dem Verfassungsgericht ist, (Bundes- oder Landes- weiß ich nicht, wer dafür zuständigecht ist) um festzustellen, ob die Gebürenordnung noch verhältnismäßig ist.
Das wäre der Fall, wenn Du nur gegen die Gebühren vorgehen willst. Natürlich kannst Du sagen: Ich verletze die Rechte nicht. Dann lässt Du Homepage oder was auch immer so. Dann klagt die andere Seite. Und wenn Du dann Recht bekommst, dann hast Du keine Kosten gehabt. Aber es würde ja ein klarer Verstoss gegen das Markenrecht vorliegen. Das Markenrecht interessiert es nur recht wenig, ob Du den Verstoss gewerblich oder privat begangen hast. Mit den besten Grüßen, Konrad