* Peter Geerds schrieb am 18.Mär.2003:
Am 18.03.2003 um 00:08 Uhr schrieb Thorsten Haude:
* Bernd Brodesser
[2003-03-17 05:02]: Wieso? Henne ist der Owner diese Liste. Du kanst in Deinem Haus hereinlassen, wem Du willst. Wenn Du nicht willst, dann kanst Du ihm des Hauses verweisen, dazu brauchst Du keine Begründung.
Na, da gibt es schon einen gewaltigen Unterschied. Ein Haus ist per Default privat, da darf erstmal niemand rein. Diese Liste ist öffentlich.
ACK - aber ich denke mir, dass es wie bei öffentlichen Veranstaltungen auch ist: Der Veranstalter übt ein 'Hausrecht' aus und kann bei Verstößen gegen die 'Hausordnung' jemanden entfernen (lassen). Oder?
Wer das Hausrecht ausübt kann jemand des Hauses verweisen, er braucht keine Begründung, er darf Willkürlich handeln. Bernd -- Alle meine Signaturen sind rein zufällig und haben nichts mit dem Text oder dem Schreiber zu tun, dem ich antworte. Falls irgendwelche Unrichtigkeiten dabei sein sollten, so bedauere ich das. Es wäre nett, wenn Du mich benachrichtigen würdest. |Zufallssignatur 0