Hallo Leute, sowohl Eure 'Tatsachen'-Annahmen als auch Eure Schlüsse daraus, kann ich nicht so ganz nachvollziehen... Bitte nicht alles 1 zu 1, wörtlich und ungeprüft glauben, was im Fernsehen oder auf Computer-Bild usw. gesagt oder geschrieben wird... Wenn jemand eine gerichtliche Entscheidung mitteilen würde, in der ein Gericht den Einsatz von Antivirensoftware für eine übliche Linuxdistribution als Voraussetzung für Schaden-Ersatz durch eine Bank nennen würdest (bzw. für keinen Schadenersatz gegenüber der Bank), würde dies mich erheblich mehr beunruhigen. Zudem sollte man bei *seiner* Bank nachfragen (ggf. nachweisbar) und mal lesen, was man so unterschrieben hat... Im übrigen scheinen manche 'Experten' auch nicht zu merken (oder nicht mitteilen zu wollen), dass sich das letzte Urteil des Bundesgerichtshofes auf eine Fassung des Gesetzes bezog, die heute nicht mehr in Kraft ist... Abschreckendes Beispiel: Bitcom: Vorbeugung gegen Betrug beim Online-Banking http://www.bitkom.org/de/presse/8477_72004.aspx Stattdessen lieber bei der Quelle lesen: "Bundesgerichtshof zu Pharming-Angriffen im Online-Banking " Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 50/2012 zum Urteil vom 24. April 2012 - XI ZR 96/11 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=60048&pos=0&anz=50&Blank=1 mit dem Hinweis „[...] Für die Haftung des Kunden reicht im vorliegenden Fall einfache Fahrlässigkeit aus, weil § 675v Abs. 2 BGB, der eine unbegrenzte Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vorsieht, erst am 31. Oktober 2009 in Kraft getreten ist.“ und mal nachlesen: Vergleich von § 675v (alt und neu = nicht da und da) auf buzzer.de http://www.buzer.de/gesetz/6597/al22533-0.htm Aktuelle gesetzliche Regelungen im BGB zur Haftung bei Überweisungen im Überblick: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG02... Das einzige was ich in der Richtung 'Antivirenprogramm ist toll' finden konnte war, dass das Landgericht Landshut einem Schlosser osteuropäischer Herkunft auch dann *nicht* für den durch Phishing verursachten Schaden haften lassen wollte, wenn er 100 (in Worten: hundert) TAN-Nummern eingegeben hatte, aber sich auf seinem Computer ein aktuelles Antiviren-Programm und eine aktuelle Firewall befand: LG Landshut, Urteil vom 14. Juli 2011 Aktenzeichen 24 O 1129/11 http://openjur.de/u/172836.html mit Besprechung vom Kollegen Dr. Thomas Stadler: http://www.internet-law.de/2011/09/haftung-der-bank-beim-phishing.html Einen Schluss darauf, dass man auf einem Schaden sitzen bleibt, wenn man ein Betriebssystem verwendet, für dass es wohl bislang eigentlich keine Malware in der Wildbahn gibt, und wenn man dafür auch kein Antivirusprogramm verwendet, würde ich nicht ziehen. Zudem dürften beim Phishing meines amateurhaften Verständnisses nach meist wohl eher der Browser und die Überprüfung der Zertifikate ausschlaggebend sein (neben dem Einschalten des eigenen Denkapparates)... Viel Glück noch Martin Seidler -- Um die Liste abzubestellen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+unsubscribe@opensuse.org Um den Listen Administrator zu erreichen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+owner@opensuse.org