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Am Don, 2003-06-26 um 12.05 schrieb Joerg Zimmermann:
Hi,
Am 26.06.2003 11:51 schrieb Wolfgang Hinsch:
Am Don, 2003-06-26 um 10.56 schrieb Joerg Zimmermann: [..].
_unglaeubig mit dem Kopf schuettel, nein ich fass es nicht_
Schon mal was von Vollmacht gehört?
Schon mal was vom Grundgesetzt gehoert?
Der Bruch von Gesetzen *ist* strafbar, ob mit oder ohne Vollmacht. Und ja, Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.
-Joerg _immer unglaeubiger werd_
Wenn ich jemanden bevollmächtige, meine Post zu empfangen, empfängt er meine Post. Analog betrachte ich Email. Ich kann jeden bevollmächtigen, meine Briefe, Mails etc zu lesen, denn diese sind in meinen Machtbereich gelangt. Sie dürfen nicht gelesen/abgefangen etc werden, _bevor_ sie diesen Bereich erreicht haben. Wenn man den Argumenten einiger hier folgen würde, dürfte man erhaltene Post etc niemals anderen Menschen zeigen. Wo soll denn der Unterschied bitte sein, ob ich die Mail zuerst lese oder jemand anders, den ich dazu bevollmächtige, bzw dem ich sie zeige? Schicke ich an otto@haender.de "Bitte 3 Tonnen Dorsch liefern", darf der Sachbearbeiter die Bestellung niemandem zeigen, ohne mich zu fragen?? Lasst mal die Kirche im Dorf. Ich sehe nicht, wieso Email strenger geschützt werden sollte, als normale Post, zumal sie wesentlich leichter zu lesen ist, da idR unverschlüsselt gesendet wird. Diese Fragen sind übrigens noch nicht abschließend geklärt, weil die Materie für deutsche Gerichte viel zu neu ist. Ich glaube aber nicht, dass man hier zu einem anderen Ergebnis kommen wird. Ansonsten würde Email aus dem Geschäftsverkehr verschwinden müssen. Wenn bei mir jemand etwas bestellt, ich liefere, und der zahlt nicht, brauche ich dann eine richterliche Genehmigung, um die Bestellung zu den Akten der Klage nehmen zu können oder einen Mahnbescheid beantragen zu dürfen? Das ganze wird zu sehr OT, deshalb Gruß und EOT Wolfgang