16 Nov
2004
16 Nov
'04
08:40
Moin
Er darf dabei niemanden diskriminieren. (Keine Blondinen! ;-)
Warum nicht? Art. 3 GG gilt nicht zwischen Privaten.
Ein Händler ist nicht privat, sondern eine gewerblich handelnde Person.
Das stimmt wiederum nicht. Der Quelle-Katalog oder das Kleid im Schaufenster mit Preisschild ist gerade *kein* verbindliches Angebot, sondern eine invitatio ad offerendum. Jura, erstes Semester.
:-) Gruss Jens P.s. Vorschlag, wir eröffnen eine neue Mailing-Liste "Suse&Recht" ;-)