On Saturday 20 April 2002 22:01, Thorsten Körner wrote:
Eine konsequente Beobachtung des Users dürfte IMHO verboten sein. (Datenschutzgesetze beachten) Nicht nur ein grober Verstoss gegen das Datenschutzgesetz sondern auch ein Verstoss gegen geltendes Arbeitsrecht. Eine in speziellen Hochsicherheits Umgebungen zulässige Massname ist das Loggen _aller_ User Aktionen auf ein besonders geschützten Bereich. Allerdings ist zur Auswertung mindestens das sechs Augen Prinzip/drei Schlüssel/drei People -genaue Bezeichnung hab ich nicht mehr im Kopf- von Nöten. Von der Zustimmung des Betriebs/Personalrates dieser Massname mal ganz abgesehen. Mir ist so ein System bisher nur in der Hochsicherheitsabteilung eines Softwareherstellung unter gekommen.
Ich würde eher vorschlagen, Du sicherst das System mit sudo, eine etwas grössere Fleisaufgabe. Oder mit LIDS, dann kannst Du selber als root auch kaum noch was anrichten. Der einfachse Weg ist, wie immer in solchen Situationen, Du machst Dir die Arbeit und bemühst Dich um eine bessere Qualifikation Deines Kollegen. Passt auch in die propagierten Methoden der Mitarbeiterführung, Group Motivation - Group Management by Qualification and Training ) Hört dein Cheffe vielleicht gerne bei Deiner nächsten Gehaltsverhandlung. Tschüss, Thomas -- der sich gerade darüber ärgert, dass er nicht in Bremen sein kann, weil so'n A... ihm ins Auto gefahren ist *GRUMMEL*