* Thorsten Haude schrieb am 18.Mär.2003:
* Bernd Brodesser
[2003-03-18 16:43]: * Bernhard Walle schrieb am 18.Mär.2003:
On Tue, 18 Mar 2003 at 05:17 (+0100), Bernd Brodesser wrote:
Auch eine Schankwirtschaft ist öffentlich, oder ein Bahnhof oder ... trotzdem darf der Hausherr willkürlich Leute verweisen. Die Rechtslage ist eindeutig. Wem es nicht paßt, der wende sich am deutschen Bundestag und bitte um Gesetzesänderung.
Duerfte z. B. die Deutsche Bahn AG sagen: "Menschen mit schwarzer Hautfarbe duerfen in Deutschland keinen Bahnhof betreten"?
Jetzt wird es kompliziert. Meines Wissens gibt es in Deutschland leider noch kein Antidiskriminierungsgesetz. Es gibt aber das Grundgesetz, das Antidiskriminierung ausschließt.
Einschließt.
Es muß spät gewesen sein. ;) Ich meinte natürlich Diskriminierung ausschließt.
Aber das Grundgesetz ist kein Strafgesetz, kein Richter könnte die DB AG zu einer Strafe Verurteilen, nur eine regelmäßige Praxis aufheben, aber davon hätte ein Betroffener nichts, da ein solches Urteil sicherlich zu spät kommt.
Klar, Urteile gibt es fast immer erst danach, aber das Grundgesetz ist "unmittelbar geltendes Recht".
Meines Wissens gibt es kein Gesetz nachdem ein Hausherr verurteilt werden könnte, es kann nur ein Urteil auf Unterlassung geben, aber keine Strafe verhängt werden. Zumindest wird es dann schwierig. Wenn es ein Urteil auf Unterlassung gibt, dann allerdings gibt es saftige Strafen, wenn man sich nicht an das Urteil hält.
Problematisch wird es, wenn es nicht einfach eine Anweisung gibt, die besagt, daß Menschen schwarzer Hautfarbe keinen Bahnhof betreten darf, sondern es einfach nur stillschweigende Praxis ist. Gibt es zwar nicht auf einem Bahnhof, wohl aber in verschiedene Diskos. Hier muß man dem Hausherr nachweisen, daß er Diskriminiert. Ein Gesetz, der das regelt, wäre sicherlich hilfreich.
Das Gesetz gibt es doch schon, siehe oben. Außerhalb der USA gilt aber immer noch die Unschuldsvermutung, und das ist auch gut so.
Unschuldsvermutung gibt es nur in einem Strafprozeß und unter Strafe ist nichts gesetzt.
Bei der Bahn gibt es darüber noch einen anderen Aspekt: die Deutsche Bahn AG hat zwar keine Beförderungsverpflichtung wie es die Bundesbahn hatte, aber trotzdem wird wohl kein Richter zulassen, daß die Bahn einfach jemanden von der Beförderung ausschließt. Die DB AG ist einfach ein Monopolist.
So eine Verpflichtung hat jedes öffentliche Verkehrsmittel.
Nein. Das war mal. Die DB AG hat keine Beförderungspflicht mehr. Aber sie hat eine Monopolstellung. Bernd -- Alle meine Signaturen sind rein zufällig und haben nichts mit dem Text oder dem Schreiber zu tun, dem ich antworte. Falls irgendwelche Unrichtigkeiten dabei sein sollten, so bedauere ich das. Es wäre nett, wenn Du mich benachrichtigen würdest. |Zufallssignatur 0