Moin,
* Mirko Richter [02-03-07 10:19]:
Oder soll die Sekretärin das mit etwas klicki-bunti machen???
Du würdest Dich wundern.
Thorsten
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Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
- Grundgesetz, Artikel 10, Abs. 1