Hallo Christian, Am Sonntag 31 Januar 2010 09:03:49 schrieb Christian Meseberg:
Hallo zusammen,
im letzten c't Magazin habe ich einen Beitrag gesehen, indem ein Abmahnverfahren gegen ein Ehepaar beschrieben wurde, das beschuldigt wurde mittels P2P Musiktitel angeboten zu haben. Nach Aussage der Redaktion liegt die Beweispflicht nach neuem Recht beim beschuldigten. Leider habe ich nicht alles gesehen, um mehr Hintergründe zu beschreiben.
Es stellt sich mir die Frage, ob mit den normalen Logdateien in /var/log ausreichende Informationen zu finden sind, um z.B. zu beweisen dass P2P Dienste gar nicht benutzt wurden.
generell kann man wohl sagen, dass Logdateien kein adäquates Beweismittel sind; sie sind manipulierbar. Siehe Ablehnung der Finanzämter für elektronische Fahrtenbücher in Excel- oder Calc-Tabellen.
Darüber hinaus halte ich es für unmöglich, einen solchen Beweis überhaupt führen zu können, denn theoretisch könnte zu jeder Zeit bei mir noch an anderer Rechner am Router dran hängen.
ja, aber hier gilt wohl wie im Straßenverkehr die Halterhaftung. Du musst verhindern, dass fremde Personen oder Familienangehörige von Deinem Anschluß Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begehen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Logdateien plus eine abgegebene eidestattliche Versicherung als Unschuldsbeweis ausreichend sein sollten; sofern man absolut sicher ist, das Vorgeworfene niemals nie begangen zu haben.
Ist deshalb möglich, den gesamtem lokalen Netzwerkverkehr zu protokollieren?
Ja, Nessus und Wireshark fallen mir dazu ein. Auf der anderen Seite kann man aber auch seine IP verschleiern; mit allen Vor- und Nachteilen.
schönen Sonntag noch.....
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