* "Thomas Worm"
Hallo Leute, ich hab folgendes Verfahren schon selbst erfolgreich getestet. Vielleicht kann ja das eine oder andere OpenSource-Projekt es als Finanzierungsmöglichkeit gebrauchen.
,---- | | http://www.heise.de/ct/01/20/102/ | | | Der §168a des österreichischen StGB verbietet Kettenbriefe und | Pyramidensysteme ausdrücklich, sofern sie nicht zu gemeinnützigen | Zwecken veranstaltet werden oder man nur geringe Einsätze erbringen | muss. Bei Zuwiderhandlungen droht den Veranstaltern maximal ein | halbes Jahr Haft. In Deutschland können solche Aktionen unter das | Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG [3]) §6c fallen. Wer | Kenntnis von einem solchen Spiel erhält oder dazu eingeladen wird, | kann sich bei Polizei oder Verbraucherschutzverbänden Rat holen und | eventuell auch Strafanzeige erstatten. | `---- Nur mal so als Denkanstoss. ;) Gruss, Andreas