Moin,
Bei einer Schenkung magst Du durchaus Recht haben, nur ist eine Schenkung ja nicht unbedingt eine Handlung im gewerblichen Sinne.
Warum nicht? Willst Du kein Werbegeschenk von uns?
1) Werbegeschenke stellen keine Schenkung im rechtlichen Sinne dar, sondern sind eben Werbung. Zudem sind sie was den Wert angeht, durch den Gesetzgeber limitiert. 2) Wohin soll ich Dir meine Adresse für etwaige Werbegeschenke schicken.
Na das kannst Du mal gerne versuchen ;-) Ich kenne einige Münchner Einzelhändler, die so ein Verhalten mit saftigen Geldbussen bezahlen durften.
Wieso? Das macht doch jeder Türsteher einer Diskothek, wenn er die einen reinläßt und die anderen nicht. Was anderes wäre es vielleicht dann, wenn jemand damit wirbt "jeder kriegt eine Eiskugel für 1 ct", und dann weist er alle bis auf einen an der Tür ab. Dann wäre die Werbung uU irreführend.
Ein Gastronom ist kein Händler, und unterliegt einer ganz anderen Gesetzgebung. Eine Diskothek gitl darüber hinaus als Veranstaltung, und hat dann noch mal andere Vorschriften.
Die PLZ an der Kasse aber ist ein freiwillge Abgabe von Daten gegenüber dem Verkäufer, und absolut kein Weigerungsgrund, da kein kausaler Zusammenhang zwischen Kauf und PLZ besteht.
Der Verkäufer braucht keinen Grund. Er kann sich grundsätzlich völlig willkürlich verhalten. Ob das schlau ist, ist ne andere Frage.
Nochmal, ein Einzelhändler darf den Verkauf öffentlich zur Schau und somit beworbener Gegenstände nicht verweigern. Im klassischen Handel (Cash gegen Ware) gibt es auch keine Veranlassung Daten zu sammeln. Da gibt es auch seit einiger Zeit ein Urteil dazu. Leider finde ich das seit dem letzten Umzug nicht mehr :-( Gruss Jens