Jetzt kommt aber der Haken: Laut AGB der Telekom darf man einen DSL-Zugang nicht für mehr als einen Rechner nutzen. Falsch, würde ich sagen: Es wird lediglich die gleichzeitige Mehrfachnutzung der Zugangsdaten untersagt, was technisch von T-Online unterbunden (ging mal zeitweise). Nicht erlaubt ist es DRITTEN den Zugang zu ermöglichen (Beispiel WG) läuft der Anschluß auf Firma xy darf selbstverständlich jeder Recher der Firma xy T-Online nutzen.
Steht das bei der Telekom oder bei T-Online drin? Ich dachte, es wäre bei T-Online. Steht in den AGB und der Leistungsbeschreibung von T-Online (zu finden im Servicebereich als *.pdf)
Dann kann die Telekom nämlich ihre Router verkaufen... Ja, macht sie ja auch.
Zum Thema WG kann man natürlich nach dem Motto verfahren "was T-Online nicht weiss ..." ;-) Mfg Eric