Moin,
* Bernd Brodesser
* Thorsten Haude schrieb am 18.Mär.2003:
* Bernd Brodesser
[2003-03-18 16:43]: Problematisch wird es, wenn es nicht einfach eine Anweisung gibt, die besagt, daß Menschen schwarzer Hautfarbe keinen Bahnhof betreten darf, sondern es einfach nur stillschweigende Praxis ist. Gibt es zwar nicht auf einem Bahnhof, wohl aber in verschiedene Diskos. Hier muß man dem Hausherr nachweisen, daß er Diskriminiert. Ein Gesetz, der das regelt, wäre sicherlich hilfreich.
Das Gesetz gibt es doch schon, siehe oben. Außerhalb der USA gilt aber immer noch die Unschuldsvermutung, und das ist auch gut so.
Unschuldsvermutung gibt es nur in einem Strafprozeß und unter Strafe ist nichts gesetzt.
Du schreibst doch oben, daß es auch Strafen geben kann. Schön, erst nach dem ersten Fall, aber immerhin. Ich kann mir nicht vorstellen, daß für diese Anordnungen die Unschuldsvermutung nicht gilt.
Bei der Bahn gibt es darüber noch einen anderen Aspekt: die Deutsche Bahn AG hat zwar keine Beförderungsverpflichtung wie es die Bundesbahn hatte, aber trotzdem wird wohl kein Richter zulassen, daß die Bahn einfach jemanden von der Beförderung ausschließt. Die DB AG ist einfach ein Monopolist.
So eine Verpflichtung hat jedes öffentliche Verkehrsmittel.
Nein. Das war mal. Die DB AG hat keine Beförderungspflicht mehr.
Ach. Ich habe mal in einer Nidersächsischen Verordnung geblättert, da war kein öffentliches Verkehrsmittel ausgenommen.
Aber sie hat eine Monopolstellung.
Heißt das, das Kartellamt schreitet ein? Thorsten -- The only thing necessary for the triumph of evil is for the good men to do nothing. - Edmund Burke