Am Sonntag, 14. November 2004 23:22 schrieb Peter Geerds:
Am 14.11.2004 um 19:06 Uhr schrieb Matthias Houdek:
Am Sonntag, 14. November 2004 15:42 schrieb Joerg Rossdeutscher:
Die Verpflichtung zur Namensoffenlegung ist unmoralisch, wenn sie den echten Namen fordert.
Was ist an einem echten Namen unmoralisch?
Nichts - die Verpflichtung zur Namensoffenlegung ist - naja zumindest als Vorschrift - moralisch bedenklich.
1. Wir haben hier keine solche Vorschrift. 2. Selbst wenn es sie gäbe, könnte jeder aus freien Stücken entscheiden, ob er unter diesen Bedingungen dabei sein möchte oder nicht. Es gibt Club-Läden, in denen kann ich nur einkaufen, wenn ich Club-Mitglied bin. Dazu muss ich aber meine Identität offenbaren. Oder ich lass es sein.
Wenn jemand eine Leistung anbietet (auch die Liste als solche bietet eine Leistung an), kann er auch erwarten, dass er erfährt, wer die Leistung nutzt. Und wer das nicht will, muss in diesem Fall halt auf die Leitung verzichten.
Ist die Liste eine 'Dienstleistung' - oder eine Interessengemeinschaft? Da die Liste keine Leistung anbietet, hast du auch keine Anspruch darauf.
Beides. Die Liste ist eine Interessengemeinschaft, und die Mitglieder (oder zumindest ein großer Teil) bieten Leistungen zur Hilfe und Problemlösung an. Jeder kann diese Leistungen entgegennehmen, aktiv teilnehmen kann nur, wer sich mit seiner Mailadresse (über die er letztendlich mit mäßigem Aufwand auch identifizierbar ist) hier anmeldet.
Wenn ich etwas gegen Bar verkaufe, muss ich nicht unbedingt den Namen des Kunden wissen. Ware/Leistung gegen Geld - basta. Wenn ich aber trotzdem gern den Namen des Kunden hätte (und ich möchte das schon), und der Kunde will nicht, dann kann er halt bestimmte Sachen/Leistungen bei mir nicht kaufen.
Ich hoffe, dass du das nicht so machst. Der Händler hat nur soviel Infos über den Kunden zu bekommen, wie zur Abwicklung des Geschäfts nötig sind (z. B. Adresse, Geschäftsfähigkeit).
Richtig. Soviel Informationen muss mir der Kunde geben und soviel darf ich über ihn speichern. Dem stimmt der Kunde automatisch zu, wenn er mit mir eine Geschäftsbeziehung eingeht. Darüber hinausgehende Informationen darf ich vom Kunden erfragen. Und er darf mir die Auskunft verweigern. Aber auch ich als Händler darf mir meine Kunden aussuchen (auch nach ihrer Nase oder ihrem Tierkreiszeichen - egal) - solange ich nicht ein allgemeingültiges Angebot an jedermann gemacht habe. Und ich mache das auch - immer dort, wo sich weitreichende Konsequenzen aus dem Geschäft ergeben können. Bisher hatte ich auch noch keine Probleme damit. Dann brauche ich schon einen triftigen Grund, warum ich diesem Kunden die Lieferung oder Leistung versage (z.B. Kenntnis über fehlende Bonität).
Wenn ich im Mediamarkt etwas kaufen will, die Kassiererin mich nach meiner PLZ fragt und ich diese Auskunft verweigere, braucht sie mir die Ware dann nicht mehr zu verkaufen? Dienstleistung ist auch eine Verpflichtung.
Nur, wenn ich sie allgemein anbiete.
Sie ist verwerflich, wenn sie auf dem Wege des Mobbing durchgesetzt wird.
Mobbing? Mobbing geht wohl nur in Abhängigkeitsverhältnissen. Ansonsten hat jeder einfach die Möglichkeit, sich dem unangenehmen Verhalten anderer durch fernbleiben zu entziehen.
Gut - die Liste ist keine Zwangsgemeinschaft. Daher wird man nicht von Mobbing reden können.[1]
Richtig, das meinte ich. Und ich fühle mich auch missachtet, wenn jemand meint, er könne mir als "Schmatzi69" auf dieser Liste begegnen. Ich versuche hier ernsthaft zu helfen (ist ja nicht ganz uneigennützig, man lernt ja auch dabei ;-)
...und es ist naiv zu glauben, Realnames und Nachrichtenqualität ständen in irgend einem Zusammenhang...
Gut, dann bin ich halt naiv. Aber wenn ich von mir ausgehe, so bin ich viel eher geneigt, auch mal jemanden zu verscheißern, wenn ich mich hinter einer falschen Identität verstecken kann.
Du schreibst in Ich-Form, daher weiß ich nicht, ob das ein Bekenntnis von dir sein soll - oder ob du es allgemein meinst.
Ich schließe von mir auf die Allgemeinheit - so, wie ich es schrieb.
Falls letzteres: Du weißt nicht, ob ich wirklich so heiße, wie im from steht! Bestimmt gibt es in dieser Liste einige Scheinidentitäten.
Ja, aber sie geben sich wenigstens die Mühe des Anscheins. Das ist zumindest eine gewisse Form der Achtung.
Damit es dein Argument auch nur ein Scheinargument.
Nein. Auch wenn ich unter einem mir eigenen Pseudonym schreiben würde, so wäre es eine meiner künstlichen Identitäten. Aber Nicknames, die sich noch dazu aus der zufällig noch freien Zeichenkombination beim Freemailer XY ergeben, sind meist sogar für den Inhaber dieses Nicknames nur Zeichen und kein Name. -- Gruß MaxX Hinweis 1: PMs an diese Adresse werden automatisch vernichtet. Hinweis 2: Bitte unbedingt beachten: http://www.suse-etikette.de.vu