![](https://seccdn.libravatar.org/avatar/c65f0a9d70486d425ffd4799ddb379fc.jpg?s=120&d=mm&r=g)
* Matthias Houdek schrieb am 27.Jun.2003:
Wenn ich persönliche Daten auf eine Postkarte schreibe und versende, habe ich sie damit auch in gewisser Weise öffentlich gemacht. Jeder, der Zugang hat, kann sie lesen.
Kann, darf aber nicht. Das Briefgeheimnis gilt auch für Postkarten.
Jepp, genau das steht dort auch. Wer persönliche Daten speichert und/oder verwendet, trägt auch Sorge dafür, dass sie nicht in unbefugte Hände gelangen. Das bezieht sich natürlich auch auf den Versand solcher Daten.
Es mag ja sein, daß dem Versender eine Fahrlässigkeit zu unterstellen ist, trotzdem berechtigt das nicht dazu fremde E-Mails zu lesen. Wenn Du Dein Auto nicht verschließt und auch noch den Zündschlüssel darauf stecken läßt, so bezahlt keine Versicherung den Diebstahl des Gefährts. Aber der Dieb wird trotzdem verknackt und muß auch den Schaden wiedergutmachen, so er denn gefaßt wird.
Erst in dem Augenblick, in dem es um die Umleitung _privater_ e-Mails geht. Da könnte ggf. § 202a StGB greifen, da den Chef private e-Mails nichts angehen. Mails an ein _Firmen_postfach sind grundsätzlich erst einmal keine privaten Mails.
Eine E-Mail an M.Houdek@wurschtel-ag.de würde ich als Privat ansehen. Aber ich bin kein Rechtsgelehrter. Bernd -- Bitte die Etikette beachten: http://www.suse-etikette.de.vu/etikette.html Bitte Realnamen angeben, kein Vollquoting, kein Html, PGP oder Visitenkarten benutzen. Signatur mit "-- " abtrennen, bei Antworten "Re: " voranstellen, sonst nichts. |Zufallssignatur 4