Jan Handwerker, Mittwoch, 17. Oktober 2007 09:57:
genau das möchte man ja eigentlich vermeiden. Wenn ich mir ein einfaches Brötchen kaufen will, dann möchte ich mir nicht ein belegtes Brötchen mit Wurst kaufen, die Wurst herunterkratzen, dem Bäcker zurückschicken und ihn dann verklagen müssen, dass er mir die Kosten für die Wurst erstattet. Das möchte ich auch dann nicht, wenn es ein Gerichtsurteil gäbe, dass mir recht gäbe. Oder?
Klar. Aber wenn es ein Gerichtsurteil gibt, dann tut man sich leichter mit der Rückabwicklung. Und je mehr Leute das so machen, desto größer der Druck auf die Hersteller, denn die Rückabwicklung des Softwareteils ist viel teuerer, als die Kiste gleich ohne Software anzubieten. -- Andre Tann -- Um die Liste abzubestellen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+unsubscribe@opensuse.org Um eine Liste aller verfuegbaren Kommandos zu bekommen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+help@opensuse.org