Am Donnerstag, 30. April 2009 20:02:58 schrieb Manfred Tremmel:
Am Donnerstag, 30. April 2009 schrieb Andre Tann:
Manfred Tremmel, Mittwoch 29 April 2009:
Ich denke, die Wahrscheinlichkeit, dass jemand, der sein WLAN auch heute noch unverschlüsselt betreibt, in aller Regel weder großartig mitlogged (Defaulteinstellungen), noch in der Lage ist, das, was ein Router logged, auszuwerten.
Das würd ich so nicht unterschreiben - vielleicht macht ja jemand gerade deswegen sein WLAN auf, _weil_ er mitloggen will, was Leute so alles machen.
Derartige Leute mag es auch geben, sie dürften aber deutlich in der Minderheit sein.
PS: Ich hatte mal zum Test von einer Ubuntu CD gebootet und fand mich schwubs im WLAN des Nachbarn. Da das Notebook am LAN-Kabel hing, ist es mir erst aufgefallen, als ich einen anderen Rechner im Netz ansprechen wollte. Vermutlich werde ich auch bald eingebuchtet...
Danke für den interessanten Linke weiter oben. Da in dem Artikel der Angeklagte in flagranti erwischt wurde muss man da halt ein wenig aufpassen. :-) Nein, im Ernst es ist schon gut, dass die Nutzung eines offenen WLANs nicht erlaubt ist. Die Strafverfolgung wird in der Realität wahrscheinlich genauso "erfolgreich" ablaufen als wenn mein Fahrrad geklaut wurde und ich Anzeige gegen Unbekannt erstatte. MfG Marco