Thilo Alfred Bätzig, Dienstag, 16. November 2004 01:04:
Alkoholkonsum ist nicht Sachlich,
Wenn ich Volltrunkenen den Ausschank verweigere, Nüchternen aber nicht, dann ist das doch sachlich, oder?
und es erfordert schin etwas fingerspitzengefühl wann man aufhört einem Gast Auszuschenken,
Das kann ich mir vorstellen. Ich finde aber die Idee gut, die anscheinend auf der Wiesn praktiziert wird: Wenn jemand bereits stark alkoholisiert ist, dann kriegt er zwischendrin auch mal ne alkoholfreie Maß. Das merkt er in seinem Zustand sowieso nicht mehr, und für die Leber ist es auch besser.
IRRTUM... Ich darf nicht willkürlich Besitz über Andererleutz Eigentum nehmen,
Nicht willkürlich, stimmt. Aber in den von mir genannten Fällen kann es dazu kommen, daß Du es mußt.
auch ist es mir nicht zuzumuten daß ich den/Die Typen solange vom Fahren fernhalte bis Die Ordnungsmacht eingetroffen...
Wenn Du den Leuten vorher Bier verkauft hast, dann ist Dir das schon zuzumuten, bzw. Du bist sogar verpflichtet. -- Antworten an lists@feile.net werden in /dev/null archiviert! Bitte ggf. lists... durch mail... ersetzen. Andreas Feile www.feile.net